Bekanntmachung des Landkreises Börde
Bekanntmachung des Landkreises Börde
An alle Halter von Geflügel im Landkreis Börde. Der Landkreis Börde erlässt folgende tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung über die Anordnung der Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest).
1. Sämtliches im Landkreis Börde gehaltenes Geflügel (unter anderem Hühner, Truthüner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort bis auf weiteres ausschließlich:
- a. in geschlossenen Ställen oder
- b. unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss - Schutzvorrichtung
zu halten.
2. Die sofortige Vollziehung dieser Maßnahme wird im öffentlichen Interessse angeordnet.
3. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
4. Diese Allgemeinverfügung ergeht unter dem Widerrufsvorbehalt.
Die vollständige Bekannmachung finden Sie >>hier<<
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