Bürgermeister räumt Vorwürfe aus
Bürgermeister räumt Vorwürfe aus
Die im Zusammenhang mit der Verfügung der Kommunalaufsicht des Landkreises Börde von dem Gemeinderatsmitglied Dr. Edgar Appenrodt erhobenen Vorwürfe, die Verwaltung hätte die Verfügung „lange geheim gehalten“, um in ihrem Sinne Einfluss zu nehmen auf die Frist für einen Widerspruch, kann Barlebens Bürgermeister Franz-Ulrich Keindorff nicht so stehen lassen.
Tatsache ist, dass die Kommunalaufsicht die Verfügung am 13.04.2017 vorab zur Kenntnis per E-Mail an die Gemeinde geschickt hat. Am 18.04.2017 wurde die Information auf Veranlassung des zu diesem Zeitpunkt amtierenden Bürgermeisters und Juristen der Gemeinde, Bernd Fricke, an den Gemeinderatsvorsitzenden Ulrich Korn weitergeleitet, so dass dieser von der Verfügung Kenntnis erhielt.
Das eigentliche Schriftstück ist erst am 21.04.2017 in der Verwaltung eingegangen. Woraufhin am 24.04.2017 ein erforderliches schriftliches Empfangsbekenntnis an die Kommunalaufsicht als Absender der Verfügung geschickt wurde.
Nach Rechtsauffassung der Verwaltung verlängert sich damit die Frist für einen Widerspruch. Ausschlaggebend ist nicht die Übermittlung der Verfügung per E-Mail (13.04.2017), sondern die postalische Zustellung bzw. das Datum des schriftlichen Empfangsbekenntnisses (24.04.2017) an die Kommunalaufsicht. Die Frist für einen Widerspruch endet demnach nicht am 15.05.2017, sondern erst am 26.05.2017.
Ebenso sieht sich der Bürgermeister verpflichtet, die Unterstellung von Dr. Appenrodt auszuräumen, der Termin für die außerplanmäßige Gemeinderatssitzung sei von ihm absichtlich und zum Zweck der Fristverschleppung für einen Widerspruch gegen die Verfügung auf den 15.05.2017 und damit das Fristende (Auffassung Dr. Appenrodt) gelegt worden.
Grundsätzlich muss man wissen, dass die Terminfestlegung für eine Gemeinderatssitzung keine alleinige Entscheidung des Bürgermeisters ist, sondern in Abstimmung mit dem Gemeinderatsvorsitzenden getroffen wird. Tatsächlich hat der Bürgermeister vorsorglich vor seinem Urlaub (07.04. – 01.05.2017) die erforderliche Gemeinderatssitzung bereits für den 02.05.2017 vorgeschlagen. Für diesen Termin konnte jedoch keine Einigung gefunden werden. Gemeinsam wurde sich darum auf den Termin 15.05.2017 für eine außerplanmäßige Gemeinderatssitzung geeinigt.
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