Ausgleichsbeitrag kann vorzeitig gezahlt werden

Ausgleichsbeitrag kann vorzeitig gezahlt werden                 

Seit Inkrafttreten der Satzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern“ der Gemeinde Barleben im Jahr 2001 wurden zahlreiche Maßnahmen zur Beseitigung von städtebaulichen Missständen durchgeführt. Mit dem Abschluss der Sanierung und der Aufhebung der Satzung voraussichtlich im Jahr 2017 haben die betroffenen Grundstückseigentümer dann Ausgleichsbeträge zu zahlen.
Von der Gemeinde wird den Grundstückseigentümern nun die Möglichkeit eingeräumt, vor Abschluss der Sanierung und Aufhebung der Satzung ihre Ausgleichsbeträge vorzeitig abzulösen. Bislang fehlte eine Grundlage zur Ermittlung der Ablösebeträge.
 
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt hat für die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke die sanierungsbedingten Anfangs- und Endwerte zum Stichtag des Abschlusses aller Sanierungsmaßnahmen ermittelt. Basierend auf der für die Richtwertzonen ermittelten Bodenwerterhöhungen kann die Gemeinde nun den Eigentümern, der im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke, den Vorschlag einer vorzeitigen Ablöse des Ausgleichsbetrages anbieten.  Als finanziellen Anreiz gewährt die Gemeinde den Grundstückseigentümern einen Abschlag auf den zu zahlenden Ausgleichsbetrag. Entsprechend des Gemeinderatsbeschlusses vom 11.02.2014 bedeutet das, schließt ein Grundstückseigentümer eine Ablösevereinbarung bis zum 30.08.2014 ab, wird ihm ein Abschlag von 10 Prozent gewährt. Bei Abschluss zwischen dem 01.09. – 31.12.2014 wird ein Abschlag von 7,5 Prozent sowie 5 Prozent bei Abschluss im Jahr 2015 und 2,5 Prozent bei Abschluss einer Ablösevereinbarung im Jahr 2016 gewährt. Um auch einkommensschwächeren Grundstückseigentümern die Möglichkeit einer vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages zu ermöglichen, ist eine Ratenzahlung von 12 Monaten möglich. In einem solchen Fall wird im Vertrag die Abschlagsgewährung um 2,5 Prozent reduziert.

Der Abschluss von Ablösevereinbarungen hat für beide Vertragsparteien Vorteile. Es wird Rechtssicherheit geschaffen sowohl für den Eigentümer, als auch für die Gemeinde. Mit den finanziellen Einnahmen kann die Gemeinde zum einen sofort  selbst wieder Investitionen im Sanierungsgebiet tätigen und zum anderen private Einzelvorhaben im Sanierungsgebiet weiter fördern.

Ein weiterer Vorteil ist, dass der Grundstückseigentümer mit der Ablösevereinbarung auch gleichzeitig den Abschluss der Sanierung für sein Grundstück und damit verbunden die Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch beantragen kann. So hat er wieder die Möglichkeit, sein Grundstück frei auf dem Markt zu veräußern. 

Wer bereits jetzt einen Antrag auf vorzeitige Ablöse des Ausgleichsbetrages stellen möchte, kann sich im Bau- und Ordnungsamt Informationen einholen. Des Weiteren sind durch das Bau- und Ordnungsamt Informationsveranstaltungen zur intensiven Erläuterung der Verfahrensweise bezüglich des Abschlusses einer Ablösevereinbarung geplant. Die genauen Termine werden noch bekannt geben.
Bis dahin steht die zuständige Mitarbeiterin, Frau Petra Redeker, unter der Telefonnummer 039203/5652625 für Fragen zur Verfügung.

Bildtext: Auszug aus der Bodenrichtwertkarte des Gutachterausschusses des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation vom 11.04.2013




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