Zulassung von Ausgangsmaterial zur Erzeugung von forstlichem Vermehrungsgut beantragen
Wenn Sie forstliches Vermehrungsgut in den Handel bringen, müssen Sie zuvor eine Zulassung für Ihr Ausgangsmaterial beantragen.
Volltext
Sie möchten forstliches Vermehrungsgut wie Saatgut, Pflanzenteile oder Pflanzgut in den Handel bringen? Dann benötigen Sie eine Zulassung für das Ausgangsmaterial, aus dem Ihr forstliches Vermehrungsgut erzeugt wurde.
Das Ausgangsmaterial muss für die Nachzucht geeignet sein und seine Nachkommen dürfen für den Wald und die Forstwirtschaft nicht nachteilig sein.
Das Ausgangsmaterial wird in Kategorien unterteilt, die nach Erfüllung bestimmter Anforderungen vergeben werden. Sie können eine Zulassung für folgendes Ausgangsmaterial beantragen:
- Saatguterntebestände in der Kategorie "Ausgewählt"
- Samenplantagen in der Kategorie "Qualifiziert"
- Saatguterntebestände, Samenplantagen, Familieneltern, Klone und Klonmischungen in der Kategorie "Geprüft"
Für die Zulassung werden die Bäume oder Waldbestände, aus denen das Ausgangsmaterial stammt, anhand eines umfassenden Kriterienkataloges geprüft.
Die Zulassung kann zur Qualitätssicherung des Vermehrungsgutes auch nachträglich mit Nebenbestimmungen verbunden sein.
Ihr zugelassenes Ausgangsmaterial wird von Ihrer zuständigen Landesbehörde in ein Register aufgenommen. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) erstellt daraus eine Liste getrennt nach Baumart, Kategorie und Zweck sowie eine Zusammenfassung nach Herkunftsgebieten.
Wenn Ihr Ausgangsmaterial die Voraussetzungen für die Kategorien nicht mehr erfüllt, wird die Zulassung widerrufen.
Voraussetzungen
Sie sind Wald- oder Baumbesitzerin oder -besitzer oder vertreten einen forstwirtschaftlichen Zusammenschluss.
Rechtsbehelf
- Widerspruch: Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
- Klage vor dem Verwaltungsgericht