Wohnsitz anmelden

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Ab sofort können in Barleben alle Schritte der Wohnsitzanmeldung online durchgeführt werden. Über den Link im Bereich "Onlinedienste" werden Sie zur entsprechenden Internetseite weitergeleitet. Dort können Sie sich ausführlich über den Dienst informieren und ihn starten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Möchten Sie den Online-Dienst nicht nutzen, klicken Sie einfach auf: »Jetzt einen Termin reservieren» und erledigen Ihr Wohnsitz-Anliegen persönlich im Einwohnermeldeamt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ermöglicht Ihnen eine vollständig digitale und medienbruchfreie Abwicklung. Sie können alle erforderlichen Schritte bequem online von zuhause aus erledigen.

Ihre Online-Anmeldung wird sicher und digital an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barleben übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde erhalten Sie zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download.

Zusätzlich können Sie die Adressdaten auf dem Chip Ihres Personalausweises eigenständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Ein späterer Versand durch die Bundesdruckerei liefert Ihnen automatisch Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass. Diese Aufkleber können Sie eigenständig anbringen - ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist damit nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen für die digitale Anmeldung:

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:

  • Einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN
  • Ein BundID-Konto
  • Die aktuelle Version der AusweisApp

EU-Bürgerinnen und -Bürger können den Service ebenfalls nutzen, sofern sie eine eID-Karte besitzen.

Die eWA ist sowohl mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle als auch an einem PC mit Kartenlesegerät möglich - die einfachste Option ist jedoch die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein bundesweiter Service, bereitgestellt von der Freien und Hansestadt Hamburg.

Volltext

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden.

Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind, dann müssen Sie von derjenigen Person angemeldet werden, in deren Wohnung Sie einziehen.

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind und für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt ist, der Ihren Aufenthalt bestimmen kann, dann muss Ihre neue Wohnung von Ihrem Pfleger oder Betreuer angemeldet werden.

Neugeborene, die im Inland geboren wurden, müssen Sie nur anmelden, wenn diese in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter ziehen.

Sie müssen zur Anmeldung Ihrer neuen Wohnung persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde vorbeikommen oder eine andere Person bevollmächtigen.

Frist

Sie müssen Ihren neuen Wohnsitz innerhalb von 2 Wochen nach Beziehen der neuen Wohnung anmelden.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Meldeschein (außer bei automatisiertem Melderegister)
  • Mindestens ein Identitätsnachweis:
    • Personalausweis
    • Vorläufiger Personalausweis
    • Ersatz-Personalausweis
    • Anerkannter und gültiger Pass
    • Anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
  • Bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
  • Bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
  • Bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Bei Vertretung durch eine andere Personen: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
  • Bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • Bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
  • Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde)

Voraussetzungen

Sie haben eine neue Wohnung in Deutschland bezogen.