Sich an der Vorbereitung von städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (Sanierungssatzung) beteiligen

Wenn Kommunen innerstädtische Gebiete aufwerten wollen, führen sie eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme durch.

Dabei geht es zum Beispiel um folgende Vorhaben:

  • Verbesserung der Wohn- und Arbeitsverhältnisse der dort wohnenden Menschen, zum Beispiel bei der
    • baulichen Beschaffenheit von Gebäuden
    • Zugänglichkeit der Grundstücke
    • Mischung von Wohn- und Gewerbegebieten
  • Ausgestaltung des Gebietes zum Beispiel in Bezug auf
    • den Verkehr
    • die wirtschaftliche Situation
    • die Infrastruktur

Die Gemeinde führt frühzeitig vorbereitende Untersuchungen (VU) durch über:

  • Notwendigkeit
  • Ausgangssituation
  • Ziele
  • Durchführbarkeit

Wenn Sie die geplante Sanierungsmaßnahme in irgendeiner Form betrifft, können Sie sich beteiligen.

Das ist möglich für:

  • betroffene Eigentümerinnen und Eigentümer
  • Mieterinnen und Mieter
  • Pächterinnen und Pächter
  • betroffene Unternehmen
  • sonstige Betroffene
  • Träger öffentlicher Belange im Untersuchungsgebiet zum Beispiel:
    • Verkehrsbehörden und -betriebe
    • Baubehörden
    • Telekommunikationsunternehmen
    • Wasserbetriebe

Sie können dafür eine Stellungnahme abgeben oder bei öffentlichen Veranstaltungen Ihre Belange einbringen, zum Beispiel bei:

  • Bürgerforen
  • Workshops
  • Infoabenden
  • online-Befragungen

Sie können sich sowohl vor Ort als auch digital beteiligen.

Träger öffentlicher Belange können Stellungnahmen abgeben, sofern sie betroffen sind.

Die Ergebnisse der Beteiligung sind Teil der vorbereitenden Untersuchungen. Sie werden bei dem Erlass der Sanierungssatzung geprüft und fließen in die Abwägung der öffentlichen und privaten Belange ein. In der Sanierungssatzung wird festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten saniert werden soll.

  • Sie sind von der Sanierungsmaßnahme betroffen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie im entsprechenden Stadtgebiet:
    • wohnen,
    • arbeiten,
    • ein Grundstück oder Gebäude besitzen, mieten oder pachten,
    • ein Unternehmen führen oder
    • für einen Träger öffentlicher Belange tätig sind.

keine

  • Die zuständige Behörde gibt den Beschluss über den Beginn einer vorbereitenden Untersuchung für die städtebauliche Sanierung eines Gebietes öffentlich bekannt.
  • Die zuständige Behörde teilt in der Bekanntmachung mit, welche Kommunikationswege für die Beteiligung möglich sind. Gibt es für die Beteiligung eine Frist, wird diese ebenfalls mitgeteilt.
  • Grundsätzlich können Sie sich als Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen wie folgt äußern oder Stellung zu der geplanten städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nehmen:
    • online
    • schriftlich
    • mündlich beziehungsweise zur Niederschrift vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • während einer Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung
  • Wenn Sie als verantwortliche Person eines Trägers öffentlicher Belange betroffen sind, sollen Sie digital eine Stellungnahme abgeben.
  • Die zuständige Behörde prüft die eingegangenen Stellungnahmen. Die Gemeindevertretung wägt die Stellungnahmen anschließend auf Grundlage der Vorbereitung durch die Behörde ab und entscheidet über diese. Die zuständige Behörde berücksichtigt dabei privaten und öffentlichen Belange. Das Ergebnis der Abwägung führt zu dem Beschluss der konkreten Sanierungssatzung.

Es fallen keine Kosten an.

Die Dauer des Verfahrens ist variabel und abhängig unter anderem vom Umfang der eingegangenen Stellungnahmen.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.