Rotes Fahrzeugkennzeichen (05er-Kennzeichen) für Prüfungsfahrten beantragen

Sie sind eine technische Prüfstelle ein technischer Dienst oder eine anerkannte Überwachungsorganisation und wollen Prüfungsfahrten mit nicht-zugelassenen Fahrzeugen durchführen? Dann können Sie ein spezielles Kennzeichen für die betreffenden Fahrzeuge beantragen.

Volltext

In Deutschland dürfen Sie grundsätzlich nur Fahrzeuge nutzen, die zugelassen wurden. Eine Ausnahme gilt jedoch beispielsweise für Prüfungsfahrten. Bei diesen Fahrten testen anerkannte Sachverständige, ob das Fahrzeug verkehrssicher ist.

Sie können ein rotes Fahrzeugkennzeichen beantragen, das mit der Nummer »05« beginnt. Dafür müssen Sie zu einer der folgenden Einrichtungen gehören:

  • technische Prüfstelle
  • technischer Dienst, vom Kraftfahrt-Bundesamt benannt
  • anerkannte Überwachungsorganisation

Die Erlaubnis erhalten Sie befristet beziehungsweise widerruflich und für mehrere Fahrzeuge, wenn dies nötig ist.

Wenn Sie ein rotes Kennzeichen verwenden, müssen Sie ein besonderes Fahrzeugscheinheft führen. Sie erhalten ein solches Fahrzeugscheinheft von der zuständigen Zulassungsbehörde. 

Kosten

  • Gebühren zur Entscheidung über die Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: Mindestens 25,60 EUR, höchstens 205,00 EUR. (Vorkasse: nein)

  • Gebühr für die Ausgabe eines Fahrzeugscheinheftes nach Zuteilung eines roten Kennzeichens, je nach Verwaltungsaufwand

    Gebühr: Mindestens 10,20 EUR, höchstens 15,30 EUR. (Vorkasse: nein)

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Rechtsgrundlage(n)