Neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei der Genehmigungsbehörde melden

Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie neue Informationen über Risiken für Mensch und Umwelt der Genehmigungsbehörde melden.

Volltext

Wenn Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt werden, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Genehmigungsbehörde mitteilen.

Dies dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Genehmigungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.

Die Genehmigungsbehörde prüft insbesondere, dass:

  • die Ausstattung der gentechnischen Anlage den vorgeschriebenen Sicherheitsstufen entspricht.
  • die gentechnisch veränderten Organismen verwendet werden, die in den Aufzeichnungen der Labore genannt sind.

Zuständig sind die Behörden der Bundesländer, wie zum Beispiel die Landesämter für Gesundheit und Sicherheit.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage.
  • Ihnen werden neue Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Werden Ihnen Risiken bekannt, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Stelle melden.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage(n)