Neue Informationen über Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bei der Überwachungsbehörde melden

Als Betreiberin oder Betreiber gentechnischer Anlagen müssen Sie neue Informationen über Risiken für Mensch und Umwelt der Überwachungsbehörde melden.

Volltext

Wenn Ihnen als Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt werden, müssen Sie diese sofort Ihrer zuständigen Überwachungsbehörde mitteilen.

Die Überwachung gentechnischer Anlagen dient der Risikominimierung und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt. Die Überwachungsbehörde kontrolliert, dass Sie Ihre gentechnische Anlage ordnungsgemäß betreiben und die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft einhalten.

Sie hat zum Beispiel folgende Aufgaben:

  • regelmäßige Inspektionen und Vor-Ort-Kontrollen
  • Prüfung, ob Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden
  • Entgegennahme von Meldungen bei Störungen oder Änderungen
  • Anordnungen oder Auflagen, wenn Sicherheitsmängel festgestellt werden

Zuständig sind die Behörden der Bundesländer, wie zum Beispiel die Landesämter für Gesundheit und Sicherheit.

Voraussetzungen

  • Sie sind Betreiberin oder Betreiber einer gentechnischen Anlage.
  • Ihnen werden neue Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt bekannt.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Rechtsgrundlage(n)