Elektronischer Identitätsnachweis Änderung der PIN
Bequem von zu Hause aus: Diese Dienstleistung jetzt einfach online beantragen.
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Haben Sie Ihre PIN für die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (nPA), Ihrer eID-Karte oder Ihres elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) vergessen oder ist sie in falsche Hände gelangt? Dann können Sie eine neue PIN erhalten
Beschreibung
Mit Ihrem Personalausweis erhalten Sie einen elektronischen Identitätsnachweis, den sogenannten Online-Ausweis. Damit können Sie sich online ausweisen, wenn Sie 16 Jahre oder älter sind.
Sie erhalten mit Ihrem Personalausweis eine Geheimnummer, die sogenannte Einmal-PIN. Damit können Sie eine persönliche, sechsstellige Identifikationsnummer (PIN) setzen. Zusammen mit der Einmal-PIN erhalten Sie Ihre Entsperrnummer (PUK).
Das gilt auch für:
- den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT)
- die Unionsbürgerkarte (eID-Karte)
Sie benötigen eine neue PIN, wenn:
- Sie die PIN vergessen oder verlegt haben,
- die PIN nach dreimaliger Fehleingabe gesperrt ist und Sie nicht mehr über die PUK verfügen,
- die PIN in die Hände anderer Personen gelangt ist.
Wenn Sie noch über Ihre PIN verfügen, aber eine neue Ziffernfolge wünschen, können Sie die PIN beliebig oft mit der entsprechenden Software, zum Beispiel der AusweisApp, ändern. Dafür geben Sie erst Ihre bisherige PIN ein und dann zweimal Ihre neu gewählte PIN.
Hinweis:
Die Einmal-PIN finden Sie in Ihrem PIN-Brief zu Ihrem jeweiligen Dokument. Dieser wurde Ihnen bis zum 16.02.2025 per Post von der Bundesdruckerei zugesandt. Seit dem 17.02.2025 erhalten Sie diesen direkt bei der Beantragung durch die zuständige Behörde ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
Online
- Ihr Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihr eAT
- NFC-fähiges Handy oder PC/Laptop mit Kartenlesegerät
- AusweisApp
Persönliche Vorsprache
- Ihr Personalausweis, Ihre eID-Karte oder Ihr eAT
Gebühren
Die Aktivierung der Online-Ausweisfunktion sowie die Änderung oder Neusetzung der PIN sind gebührenfrei.