Einsicht in eine Entwicklungssatzung nehmen, die einen städtebaulichen Entwicklungsbereich festgelegt
In einer Entwicklungssatzung ist festgelegt, wie ein bestimmtes Gebiet einer Gemeinde unter festgelegten Gesichtspunkten weiterentwickelt werden soll.
Kommunen erarbeiten Entwicklungssatzungen zum Beispiel bei folgenden Vorhaben:
- Errichtung eines neuen Wohngebiets am Stadtrand
- Umfunktionieren eines ehemaligen militärischen Truppenübungsgeländes in ein Wohngebiet
- Umbau einer größeren (auch innerstädtischen) Industrie- oder Bahnbrache
Die Gemeinde ist verpflichtet, die Entwicklungssatzung und begleitende Dokumente zur Einsicht bereitzuhalten. Sie macht ortsüblich öffentlich bekannt:
- den Beschluss über die Entwicklungssatzung
- die Entwicklungssatzung selbst
- wo Sie die Entwicklungssatzung einsehen können. Dabei ist eine persönliche Betroffenheit nicht notwendig.
Neue Entwicklungssatzungen können Sie in der Regel online einsehen. Stellt die verantwortliche Kommune die gewünschte Entwicklungssatzung noch nicht online bereit, können Sie diese vor Ort bei der Kommune einsehen.
Die Entwicklungssatzung kann beispielsweise folgende Angaben beinhalten:
-
Satzungstext, zum Beispiel mit:
- Angabe der Zielsetzungen,
- dem festgelegten Entwicklungsbereich
- dem Maßnahmenkatalog
-
Planzeichnung mit:
- Übersichtsplan
- Legende zu den Karten
-
Begründung, zum Beispiel mit
- Angabe der Entscheidungen und Überlegungen
-
Anlagen, zum Beispiel
- Gutachten und Untersuchungen
Keine
Keine
Es fallen keine Kosten an.
Es gibt keine Frist.
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Sie können die Inhalte und zusätzliche Dokumente von Entwicklungssatzungen online oder vor Ort in der zuständigen Behörde einsehen.
Möchten Sie die Entwicklungssatzungen vor Ort einsehen, müssen Sie gegebenenfalls einen Termin bei der zuständigen Behörde vereinbaren.
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.