Baubeginn anzeigen
1. Abschnitt
Bevor Sie mit der Bauausführung beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle anzeigen.
Volltext
Bevor Sie mit einem genehmigungsbedürftigen oder genehmigungsfrei gestellten Bauvorhaben beginnen, müssen Sie dies anzeigen. Diese Baubeginnsanzeige können Sie schriftlich oder online einreichen.
Das gilt auch, wenn Sie die Bauarbeiten länger als 3 Monate unterbrochen haben und nun wiederaufnehmen möchten.
Wenn Ihr Bauvorhaben verfahrensfrei ist, ist diese Mitteilung nicht notwendig.
Erforderliche Unterlagen
Baubeginnsanzeige (digital oder schriftlich)
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Formulare
Formular vorhanden: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein