Abholung von Restabfällen anmelden

Sie können die Abholung Ihrer Restabfälle aus Ihrem privaten Haushalt sowie von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.

Volltext

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten und von sonstigen Beseitigungsabfällen aus anderen Herkunftsbereichen ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Restabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:

      • vorhandene Hol- und Bringsysteme für Restabfälle,
      • die Abfallgebühren,
      • den Abfallkalender (Abfuhrintervalle) und
      • die Abfallbehälter (vorgeschriebene Größe der Abfallbehälter, Bestellmöglichkeit).

      Ansprechpunkt

      Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

      Voraussetzungen

      Restabfälle sind zum Beispiel:

      • Alle Stoffe, die nicht verwertbar und keine gefährlichen Abfälle sind.
      • Abfälle, die wegen ihrer Verun­reinigung keiner getrennt zu sammelnden Abfallart wie zum Beispiel Altpapier zugeordnet werden kann.

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.