Änderungen zum Preismelder an Markttransparenzstelle übermitteln

Ändern sich bei Ihrem Preismelder einzelne Daten oder möchten Sie den Preismelder wechseln? Dann müssen Sie dies der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) umgehend mitteilen.

Volltext

Der Preismelder kann nur Ihre Grunddaten zu den Tankstellen sowie die Preise für die Kraftstoffarten an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln, wenn Sie vorher Angaben zum Preismelder an die MTS-K gemeldet haben.

Ändern sich einzelne oder alle Daten, müssen Sie die MTS-K umgehend informieren.

Zu den Daten gehören:

  • Name und Anschrift des Preismelders
  • eine Kontaktperson mit
    • Telefonnummer
    • gegebenenfalls Telefaxnummer
    • gegebenenfalls E-Mail-Adresse

Voraussetzungen

  • Sie sind Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe oder handeln in Vertretung eines PHI.
  • Sie sind bereits bei der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) als PHI registriert.
  • Sie nutzen die Dienste eines Preismelders.

Verfahrensablauf

Sie können die geänderten Daten des Preismelders online, per Post, E-Mail oder Fax an die Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) übermitteln.

Wenn Sie die Daten online übermitteln:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals verwaltung.bund.de und rufen Sie den Online-Antrag auf.
  • Füllen Sie die entsprechenden Felder aus.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.

Wenn Sie die Daten per Post, E-Mail oder Fax übermitteln:

  • Teilen Sie der MTS-K in einem formlosen Schreiben die geänderten Daten Ihres Preismelders mit.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.