Änderung von Stammdaten von Preishoheitsinhabern (PHI) für Kraftstoffe mitteilen

Als Preishoheitsinhaber (PHI) für Kraftstoffe haben Sie eine Meldepflicht gegenüber der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K) und sind dort registriert. Änderungen Ihrer Stammdaten müssen Sie der MTS-K sofort mitteilen.

Es gibt keine Frist.

  • 2 Woche(n) — 3 Monat(e)
    • Die Bearbeitungsdauer hängt ab von der Vollständigkeit der Angaben und Nachweise und Ihrer Reaktionszeit bei Rückfragen der MTS-K.
Fachlich freigegeben am: 26.02.2026
Fachlich freigegeben durch:

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)