Sprungziele
Inhalt

Hauptwohnsitz anmelden

Ab sofort können in Barleben alle Schritte der Wohnsitzanmeldung online durchgeführt werden. Über den Link im Bereich "Onlinedienste" werden Sie zur entsprechenden Internetseite weitergeleitet. Dort können Sie sich ausführlich über den Dienst informieren und ihn starten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.



Möchten Sie den Online-Dienst nicht nutzen, klicken Sie einfach auf: »Jetzt einen Termin reservieren» und erledigen Ihr Wohnsitz-Anliegen persönlich im Einwohnermeldeamt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ermöglicht Ihnen eine vollständig digitale und medienbruchfreie Abwicklung. Sie können alle erforderlichen Schritte bequem online von zuhause aus erledigen.

Ihre Online-Anmeldung wird sicher und digital an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barleben übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde erhalten Sie zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download.

Zusätzlich können Sie die Adressdaten auf dem Chip Ihres Personalausweises eigenständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Ein späterer Versand durch die Bundesdruckerei liefert Ihnen automatisch Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass. Diese Aufkleber können Sie eigenständig anbringen - ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist damit nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen für die digitale Anmeldung:

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:

  • Einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN
  • Ein BundID-Konto
  • Die aktuelle Version der AusweisApp

EU-Bürgerinnen und -Bürger können den Service ebenfalls nutzen, sofern sie eine eID-Karte besitzen.

Die eWA ist sowohl mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle als auch an einem PC mit Kartenlesegerät möglich - die einfachste Option ist jedoch die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein bundesweiter Service, bereitgestellt von der Freien und Hansestadt Hamburg.



Volltext

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie aus einem anderen Wohnort zu- oder innerhalb des bisherigen Wohnortes umziehen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch eine Online-Anmeldung möglich.

Ansprechpunkt

Die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes ist zuständig.

Voraussetzungen

Bezug einer Haupt- oder alleinigen Wohnung oder Änderung einer Nebenwohnung zur Hauptwohnung bzw. zur alleinigen Wohnung.

Erforderliche Unterlagen

Für die persönliche Anmeldung vor Ort in Ihrer Meldebehörde benötigen Sie:

  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreute Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Wird eine Online-Anmeldung angeboten, benötigen Sie:

  • ein eingerichtetes Nutzerkonto (BundID),
  • einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und persönlicher Identifikationsnummer (PIN),
  • ein NFC-fähiges Smartphone, auf dem die Ausweis-App 2 installiert ist,
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal

Frist

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der für die neue Wohnung zuständigen Meldebehörde anzumelden.

Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

nach oben zurück