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Wohnung anmelden


Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

Ab sofort können in Barleben alle Schritte der Wohnsitzanmeldung online durchgeführt werden. Über den Link im Bereich "Onlinedienste" werden Sie zur entsprechenden Internetseite weitergeleitet. Dort können Sie sich ausführlich über den Dienst informieren und ihn starten, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

Grafik eWA

Möchten Sie den Online-Dienst nicht nutzen, klicken Sie einfach auf: »Jetzt einen Termin reservieren» und erledigen Ihr Wohnsitz-Anliegen persönlich im Einwohnermeldeamt.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung (eWA) ermöglicht Ihnen eine vollständig digitale und medienbruchfreie Abwicklung. Sie können alle erforderlichen Schritte bequem online von zuhause aus erledigen.

Ihre Online-Anmeldung wird sicher und digital an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Barleben übermittelt. Nach erfolgreicher Prüfung durch die Meldebehörde erhalten Sie zeitnah eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung zum Download.

Zusätzlich können Sie die Adressdaten auf dem Chip Ihres Personalausweises eigenständig über den Online-Dienst und die AusweisApp aktualisieren. Ein späterer Versand durch die Bundesdruckerei liefert Ihnen automatisch Adressaufkleber für Ihren Personalausweis und Wohnortaufkleber für Ihren Reisepass. Diese Aufkleber können Sie eigenständig anbringen - ein persönlicher Besuch im Bürgerbüro ist damit nicht mehr erforderlich.

Voraussetzungen für die digitale Anmeldung:

Für die Nutzung der elektronischen Wohnsitzanmeldung benötigen Sie:

  • Einen gültigen Personalausweis mit aktivierter Onlineausweisfunktion und PIN
  • Ein BundID-Konto
  • Die aktuelle Version der AusweisApp

EU-Bürgerinnen und -Bürger können den Service ebenfalls nutzen, sofern sie eine eID-Karte besitzen.

Die eWA ist sowohl mit einem Smartphone mit NFC-Schnittstelle als auch an einem PC mit Kartenlesegerät möglich - die einfachste Option ist jedoch die Nutzung mit Ihrem Smartphone.

Die elektronische Wohnsitzanmeldung ist ein bundesweiter Service, bereitgestellt von der Freien und Hansestadt Hamburg.

Volltext

Wenn Sie eine Wohnung beziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden.

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die im Inland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.

Hauptwohnung ist:

  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
  • wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
  • wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
  • Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.

Bei jeder Anmeldung haben Sie der Meldebehörde mitzuteilen, ob und wenn ja, welche weiteren Wohnungen Sie im Inland haben und welche dieser Wohnungen ihre Hauptwohnung ist.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung des Wohnungsgebers oder einer von ihm beauftragte Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung). Ihr Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person kann Ihren Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde bestätigen.

Die Bestätigung des Wohnungsgebers muss folgende Daten enthalten: 

  1. Name und Anschrift des Wohnungsgebers und wenn dieser nicht Eigentümer ist, auch den Namen des Eigentümers,
  2. Einzugsdatum,
  3. Anschrift der Wohnung sowie
  4. Namen der nach § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG) meldepflichtigen Personen.

Für die Anmeldung haben Sie einen Meldeschein auszufüllen und zu unterschreiben.
Über Ihre Anmeldung erhalten Sie unentgeltlich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung über die Anmeldung (amtliche Meldebestätigung).

Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie in einigen Fällen die Möglichkeit der Weitergabe zu widersprechen. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen besteht darüber hinaus gegebenenfalls die Möglichkeit eine Auskunfts- und Übermittlungssperre zu beantragen.

Frist

Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes anzumelden.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Meldeschein (wird von den Gemeinden gegebenenfalls zum download oder auch vorausgefüllt bereitgestellt)
  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal 

Folgende Daten beziehungsweise Unterlagen werden zusätzlich benötigt von

  • aus dem Ausland zugezogenen Personen: die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
  • betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
  • Personen, die nicht selbst erscheinen können: schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) sollen gemeinsam einen Meldeschein verwenden.
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
 

Voraussetzungen

Wenn Sie eine Wohnung bezogen haben, haben Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden.

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