Sprungziele
Inhalt

Sterbegeld für Kriegsopfer beantragen


Allgemeine Informationen

Stirbt ein Beschädigter, erhalten seine Angehörigen ein Sterbegeld.

  • Höhe: 3-fache Versorgungsbezüge, die dem Verstorbenen im Sterbemonat zustanden

Die Pflegezulage wird im Sterbemonat maximal nach der Stufe II (bis zu EUR 521,00 ) geleistet. (ab 01.07.2017: EUR 531,00 )

Gebühren (Kosten)

keine

Siehe auch

  • Sterbegeld für Kriegsopfer

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an das Landesverwaltungsamt.

nach oben zurück