Verkürzte Öffnungszeiten im Barleber Kindergarten
Mit Gültigkeit der 6. Eindämmungsverordnung und dem Erlass zum eingeschränkten Regelbetrieb dürfen seit dem 02. Juni 2020 alle Kinder wieder ihre Kindereinrichtungen besuchen. Damit sind allerdings enorme Auflagen verbunden, was sich besonders auf die personellen Kapazitäten auswirkt. Beispielsweise darf es keine Durchmischung der verschiedenen Gruppen geben. Dies stellt sich besonders in den Ein- und Ausgangsphasen dar, wenn nur wenige Kinder aus unterschiedlichen Gruppen anwesend sind. Jedes Kind muss von dem Betreuer beaufsichtigt werden, zu dessen Gruppe es gehört. Auch in dem Fall, wenn nur ein Kind aus einer Gruppe anwesend ist. Das ist personell dauerhaft nicht umzusetzen. Nun muss mit dem Kindergarten „Barleber Schlümpfe“ die erste Einrichtung reagieren und verkürzt die Öffnungszeiten, ab Montag, 08. Juni 2020, auf 07:00 bis 16:00 Uhr. Dies gilt vorerst bis zum 30. Juni 2020.
Das Jugendamt des Landkreis Börde hat den Antrag zur Reduzierung der Öffnungszeiten genehmigt. Das Kuratorium wurde durch die Einrichtungsleiterin in Kenntnis gesetzt.