Regelung für die Kitabeiträge im Mai 2020        

Mit Blick auf die Erhebung von Kitabeiträgen folgt die Gemeinde Barleben der Empfehlung der Landesregierung (Runderlass vom 30. April 2020) und wird für den Monat Mai für alle Kinder, die nicht in einer Notbetreuung waren, die Kitabeiträge aussetzen. „Der Kitabeitrag wird nur dann erhoben, wenn die Notbetreuung mindestens an einem Tag in Anspruch genommen wird bzw. wurde“, sagt Michael Schumann, Bereichsleiter Bürgerservice.

Aus innerorganisatorischen Gründen müssen die Kitabeiträge im Monat Mai jedoch vorerst bezahlt werden. Für den Fall, dass bis Ende Mai keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde, wird das Guthaben im Juni verrechnet. Dazu erklärt Schumann: „Das Abrechnungsdatum für die Kitabeiträge ist Mitte des Monats. Tatsächlich wissen wir aber erst nach Ablauf des Monats, ob jemand Notbetreuung in Anspruch genommen hat oder nicht.“

Fragen zu diesem Thema können in der Gemeindeverwaltung telefonisch unter 039203 565 2222 geklärt werden.

 

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