Trauerhallen bleiben geschlossen
Der Bürgermeister der Gemeinde Barleben erlässt auf der Grundlage der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Integration des Landes Sachsen-Anhalt vom 22. März 2020 sowie der Verordnung der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 17. März 2020 folgende
Regelung zur Benutzung der gemeindlichen Friedhöfe als öffentliche Einrichtung
1. Die gemeindlichen Trauerhallen werden mit Wirkung vom 23. März 2020 bis auf weiteres geschlossen. Trauerfeiern können nur unter freiem Himmel an der Grabstätte abgehalten werden.
2. Beerdigungen sind im engsten Familienkreis, mit einer maximalen Anzahl von 20 Personen gestattet.
3. Der Veranstalter oder die Veranstalterin (Auftraggeber) hat folgendes sicherzustellen:
- zwischen den Teilnehmenden wird ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten und - die anwesenden Personen werden in einer Anwesenheitsliste erfasst, die mindestens die folgenden Angaben enthalten muss: Vor- und Familienname, vollständige Adresse und Telefonnummer. Die Anwesenheitsliste ist für die Dauer von vier Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen vollständig auszuhändigen.
4. Die Nutzung der Kühlzelle wird weiterhin gewährt.
Diese Verordnung tritt am 23. März 2020 bis auf weiteres in Kraft.