Staatlicher Zuschuss für Haushalte mit Heizöl-, Pellet- oder Flüssiggasheizungen geplant                                                    

Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen sollen gleichfalls, wie Gas- und Stromkunden von den hohen Energiekosten entlastet werden. Doch anders als bei den Preisbremsen für Gas und Strom, bei denen die Verrechnungen über die Versorger erfolgen, müssen Nutzer von Öl-, Pellets- und Flüssiggasheizungen einen Zuschuss (bis zu 2.000 Euro) beantragen. Wie die Anträge aussehen, wo und wann sie zu stellen sind, ist bisher noch nicht bekannt. Klar ist, dass der Bund 1,8 Milliarden Euro aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) zur Verfügung stellen will. Die Auszahlungen des Geldes sollen die Bundesländer übernehmen. Dazu bedarf es einer sogenannten Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern. Die wird derzeit erarbeitet.

Wir bitten daher von Nachfragen bei der Gemeinde abzusehen. Sobald uns nähere Informationen über die Antragsstellung bekannt sind, werden diese hier mitgeteilt.

Heizen Energiesparen Energie

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