Schiedsperson werden                                                

Die Gemeinde Barleben beabsichtigt, die Schiedsstelle mit neuen Schiedspersonen zu besetzen. Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2022 bis 2027 zur Wahl stellen.
Die Gemeinde Barleben hat für die Ortschaften Barleben, Ebendorf und Meitzendorf eine gemeinsame Schiedsstelle nach dem Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (SchStG LSA) vom 22.06.2001 (GVBl. LSA 214), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 5. Dezember 2014 (GVBl. LSA S. 512), eingerichtet.

Die Schiedsstelle der Gemeinde Barleben ist mit einem/r Vorsitzenden und zwei weiteren Schiedspersonen zu besetzen.
Gemäß § 4 SchStG LSA werden die Schiedspersonen durch die Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Barleben für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts berufen.
Die notwendige sachliche Ausstattung (Büroraum, Computer, etc.) wird durch die Gemeinde Barleben zur Verfügung gestellt. Die erforderlichen Qualifikationen der Schiedspersonen erfolgen.

Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen bestehen die Aufgaben der Schiedsstelle darin:
• die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten, z. B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche,
• Streitigkeiten über die Verletzung der persönlichen Ehre,
• Sühneversuche vor Erhebung einer strafrechtlichen Privatklage (z. B. bei Beleidigung, Körperverletzung, Hausfriedensbruch).

Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson sind:
• die Eignung der zu berufenden Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten,
• der Hauptwohnsitz soll im Schiedsstellenbezirk Barleben liegen,
• das 25. Lebensjahr soll bei Beginn der Amtsperiode vollendet sein.

Als Schiedsperson ist ausgeschlossen:
• wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist,
• wer wegen einer Tat angeklagt ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
• wer in Vermögensverfall geraten ist.

Eine Vergütung wird in Form einer Aufwandsentschädigung gezahlt. Die Sachkosten werden von der Gemeinde Barleben getragen.
Die Schiedsstelle tagt im Bedarfsfall und führt einmal im Monat die Sprechstunde durch.
Bürgerinnen und Bürger, die an einer Mitarbeit in einer Schiedsstelle interessiert sind, können ihre Bewerbung ab sofort bis spätestens 30. Juni 2022 schriftlich richten an:


Gemeinde Barleben
-Ordnungsamt-
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben

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