Gemeindeverwaltung Barleben: Zutritt nur mit Termin und 3G
Für die Gebäude der Gemeindeverwaltung Barleben in der Ernst-Thälmann-Straße 22 sowie für die Bürgerhäuser in Ebendoerf und Meitzendorf gelten ab Mittwoch, 24. November 2021, verschärfte Zutrittsregeln. Grund ist die aktuelle Corona-Infektionslage.
So ist der Zugang zur Gemeindeverwaltung nur nach vorheriger Terminvergabe möglich. Um einen Termin zu bekommen, muss das jeweilige Anliegen in kurzer Form schriftlich und unter Angabe des Vor- und Nachnamens sowie eines Telefonkontaktes für eventuelle Rückfragen per E-Mail an office@barleben.de geschildert werden. Darüber hinaus gibt es auch die Möglichkeit über die eingerichtete Hotline 039203 5652111 (Dienstag 09:00-12:00 Uhr/13:00-18:00 Uhr, Donnerstag, 09:00-12:00 Uhr/13:00-15:30 Uhr) einen Termin im Rahmen der Sprechzeiten zu erhalten.
Für Besucherinnen und Besucher gilt das 3G-Zugangsmodell. Beim Betreten der öffentlichen Gebäude sind die allgemein bekannten Hygieneregeln – Desinfektion, Abstand und medizinischer Mund-Nasen-Schutz anzuwenden. Jeder Besucher wird an der Hauseingangstür persönlich abgeholt, durch das Haus begleitet und nach dem Dienstgeschäft wieder zurückgebracht. Es werden Kontaktdaten erfasst.
In den Sportstätten der Gemeinde Barleben gilt ab dem heutigen Mittwoch (24.11.) ein 2G-Zugangsmodell. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Covid-19-Infektion aufweisen. Die Kontrolle über die entsprechenden Nachweise ist durch die Sportstättennutzer durchzuführen.