Neue Verordnung gilt ab 24. November           

Sachsen-Anhalts Landesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung weitreichende Maßnahmen beschlossen, um das dynamische Infektionsgeschehen einzudämmen und das Gesundheitssystem vor einer weiteren Überlastung zu schützen. Grundlage ist das novellierte Infektionsschutzgesetz. Das 2-G-Zugangsmodell wird für Innenräume nun weitgehend verpflichtend, für Weihnachtsmärkte gilt ein 3-G-Zugangsmodell. Die neue 15. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt soll am Mittwoch in Kraft treten und gilt bis vorerst zum 15. Dezember.

Pressemitteilung LSA - Kabinett beschließt 2-G-Zugangsmodell in Innenräumen

Pressemitteilung LSA - Präsenzpflicht wird aufgehoben, Weihnachtsferien in Sachsen-Anhalt beginnen früher

15. Eindämmungsverordnung 

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