Apotheken dürfen nicht auf Eigenbeteiligung der Versicherten verzichten                

Apotheken dürfen bei der Abgabe der FFP2-Masken nicht auf die Eigenbeteiligung der Versicherten in Höhe von 2 Euro je Berechtigungsschein verzichten. Das hat das Landgericht Düsseldorf kürzlich entschieden. Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale. Damit ist klargestellt, dass Apotheken die Masken zu gleichen Konditionen im Auftrag des Staates abgeben sollen, ohne Wettbewerb. Jede anspruchsberechtigte Person muss die Eigenbeteiligung in Höhe von 2 Euro leisten.
Im Mittellandkurier Ausgabe Februar heißt es in einem Beitrag, dass die Löwen-Apotheke den Eigenanteil von jeweils 2 Euro übernimmt. „Das haben wir anfänglich auch so gemacht“, sagt Apotheker Ulrich Korn. Bis zu diesem Gerichtsurteil. „Leider müssen wir nun 2 Euro Zuzahlung für sechs Masken kassieren und dürfen keine weiteren Rabatte geben, beispielsweise zusätzliche Masken. Andernfalls drohen uns empfindliche Strafen“, so Korn. 

FFP2-Rabatt verboten

 zurück