Gemeinde sucht freiwillige Verkehrshelfer
Für die Schulwegsicherung in der Ortschaft Barleben sucht die Gemeinde Barleben freiwillige Verkehrshelfer. Die Aufgabe der Verkehrshelfer ist gerade für die Kleinsten unter uns sehr wichtig und sehr verantwortungsvoll. Durch die Verkehrshelfer werden die Schulwege sicherer.
Die freiwilligen Helfer werden durch die Verkehrswacht eingewiesen und ausgestattet.
- Das Mindestalter ist 13 Jahre, dann aber nur mit Einverständniserklärung der Eltern und der Schule, eine Alterobergrenze gibt es nicht.
- Der Verkehrshelfer hat keine polizeilichen Befugnisse.
- Der Verkehrshelfer darf nicht in den fließenden Verkehr regelnd eingreifen.
- Der Verkehrshelfer muss Lücken im Verkehrsfluss abwarten (50 Meter vor einer Lotseneinsatzstelle steht immer das StVO-Verkehrszeichen 356 "Verkehrshelfer")
- Der Verkehrshelfer muss Geschwindigkeit abschätzen können (Anhalteweg: Bremsweg+Reaktionsweg)
- Der Verkehrshelfer muss Wetterbedingungen richtig erkennen und bewerten können.
- Der Verkehrshelfer muss sich angemessen, korrekt und richtig gegenüber motorisierten und anderen Verkehrsteilnehmern verhalten.
- Der Verkehrshelfer muss umsichtig und konzentriert seinen freiwilligen Dienst versehen (vor Unfällen schützen).
Wer sich diese Aufgabe zutraut und morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr Zeit hat, der meldet sich bitte im Ordnungsamt der Gemeinde Barleben unter ordnungsamt@barleben.de oder unter der Telefonnummer 039203/565-2629.