Ausbaupläne der Deutschen Bahn: Einwendungen bis 20.04. möglich

Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) hat das Anhörungsverfahren für den Ausbau der Bahnstrecke 6409 zwischen dem Abzweig Glindenberg und Oebisfelde eingeleitet. Der erste Planfeststellungsabschnitt umfasst den Bereich von Kilometer 0,3 bis 18,5 und reicht damit von Glindenberg bis Haldensleben (Straße Steinbettenbreite). Antragstellerin ist die DB InfraGO AG.
Ziel des Vorhabens ist es, die Strecke technisch zu modernisieren, die Leistungsfähigkeit zu erhöhen und den regionalen Schienenverkehr langfristig zu stärken. Im Mittelpunkt der geplanten Maßnahmen stehen insbesondere die Ortslagen Barleben und Groß Ammensleben sowie mehrere Durchlassbauwerke entlang der Strecke. Vorgesehen ist unter anderem eine abschnittsweise Erhöhung der Streckengeschwindigkeit auf bis zu 120 km/h. In den Bahnhöfen Barleben und Groß Ammensleben werden die Gleisanlagen angepasst und die Spurpläne verändert. In diesem Zusammenhang sind Dammverbreiterungen erforderlich. Darüber hinaus wird das bestehende elektronische Stellwerk in Barleben erweitert, während in Groß Ammensleben ein neues elektronisches Stellwerk einschließlich eines Modulgebäudes errichtet wird. In beiden Bahnhöfen entstehen neue Außenbahnsteige mit entsprechenden Zuwegungen und Anbindungen an bestehende Bahnübergänge.
Aber in Barleben soll außerdem der Bahnübergang Buschweg geschlossen werden. Zwar soll für Fußgänger und Radfahrer eine Unterführung entstehen, Autos müssen dann jedoch Umwege in Kauf nehmen. Zudem plant die Deutsche Bahn ein 750 Meter langes Abstellgleis für Güterzüge im Bereich des Bahnhofs. Die Planunterlagen werden bis einschließlich 19. März 2026 im Internet veröffentlicht. Über die beiden unten angegebenen Links sind die kompletten Planunterlagen für den Ausbau der Strecke einzusehen.

Wer Bedenken gegen die Planungen hat, kann diese mit einer Begründung bis zum 20. April einreichen. Einwendungen sind grundsätzlich elektronisch über das >>Beteiligungsportal<< einzureichen. Möglich ist auch, Einwendungen in schriftlicher Form an das Eisenbahn-Bundesamt, Außenstelle Halle, Ernst-Kamith-Str. 5, 06112 Halle (Saale) oder per E-Mail an Kanzlei-Sb1-erf-hal@eba.bund.de zu richten.
Nach Abschluss des Anhörungsverfahrens wird das Eisenbahn-Bundesamt über die eingegangenen Einwendungen entscheiden und den Planfeststellungsbeschluss erlassen.

>>Bekanntmachung Auslegung Planunterlagen DB InfraGO AG<<

Links zu Veröffentlichungsportalen:

https://www.uvp-portal.de/de/node/5372 
https://beteiligung.bund.de/DE/VorhabenFindenUndBeteiligen/Details/Vorhaben.html?id=V-E100431 

Bildtext: Nach einem Plan der Deutschen Bahn soll der Bahnübergang "Buschweg" in Barleben durch einen Fußgängertunnel ersetzt werden. Der Grund: Es soll ein  zusätzliches Gleis zum "Parken" von Güterzügen mit einer Länge von 750 Meter errichtet werden. Dieses Abstellgleis reicht über den Bahnübergang "Buschweg" hinaus. 

Bahnübergang Buschweg Barleben

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