Personalausweis wird teurer
Seit dem 7. Februar 2026 gelten höhere Gebühren für Personalausweise. Für Antragssteller ab 24 Jahren beträgt die Gebühr 46 Euro. Bisher wurden 37 Euro fällig. Der Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Für Personen unter 24 Jahren erhöht sich der Betrag von 22,80 Euro auf 27,60 Euro. Der Personalausweis für diese Altersklasse ist nur 6 Jahre gültig.
Hintergrund der Gebührenerhöhung bei der Ausstellung von Personalausweisen sind gestiegene Kosten sowohl beim Ausweishersteller als auch bei den ausstellenden Behörden. Vor allem neue Technologien zur Identitätsprüfung und die fortschreitende Digitalisierung erfordern einen höheren organisatorischen und technischen Aufwand.
Die gesetzliche Grundlage ist die Verordnung zur Entlastung der Bundespolizei und der Verwaltung im Pass- und Ausweiswesen. Das Bundeskabinett hatte diese Verordnung am 14. Januar beschlossen, der Bundesrat am 30. Januar zugestimmt. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt am 6. Februar 2026 sind die neuen Gebühren am 7. Februar 2026 in Kraft getreten.
