Allgemeinverfügung zum Wasserentnahmeverbot
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit gilt im Landkreis Börde ab sofort ein Wasserentnahmeverbot vorerst bis zum 30.09.2025 befristet oder bis auf Widerruf.
Aufgrund der langanhaltenden, angespannten hydrometeorologischen Lage haben sich in den Oberflächengewässern sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Nach den milden und niederschlagsarmen Jahren 2018 bis 2022 ist festzustellen, dass sich die Grundwasser- und Oberflächenwasserstände auch nach den niederschlagsreichen Jahren 2023 und 2024 noch nicht erholt haben. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr 2025 ist nach den derzeitigen Gegebenheiten und der Wetterprognose anzunehmen, dass die Wasserstände weiter sinken werden, sodass eine Änderung der Situation nicht absehbar ist.
Aus diesem Grund ist es ab sofort nicht mehr erlaubt, Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels technischer Hilfsmittel, z. B. Pumpvorrichtungen, zu entnehmen. Das gilt für Entnahmen im Rahmen des Eigentümer- und Anliegergebrauchs sowie geltender wasserrechtlicher Erlaubnisse.
Zudem ist es in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr verboten, Wasser aus Brunnen zur Bewässerung öffentlicher und privater Grün- und Gartenflächen, Sportanlagen (z. B. Rasen-, Tennis- und Reitplätze) sowie zu landwirtschaftlichen Zwecken (Beregnung) zu entnehmen.
Die Entnahme von Oberflächenwasser ist an ein ausreichend vorhandenes Wasserdargebot geknüpft. Ist dieses nicht mehr gegeben und würden die Gewässer weiterhin genutzt werden, ist eine negative Beeinträchtigung der Gewässer und eine Gefährdung des Allgemeinwohls zu erwarten. Daher ist der Landkreis Börde ermächtigt, entsprechende Maßnahmen zum Schutz des Gewässerökosystems zu ergreifen.
Das Grundwasser ist als Lebensgrundlage des Menschen und als nutzbares Gut (z.B. für die Trinkwasserversorgung) zu erhalten. Gemäß § 5 des Wasserhaushaltsgesetzes ist jede Person verpflichtet, sorgfältig und sparsam mit der Ressource Wasser umzugehen. Es ist erwiesen, dass in den Sommermonaten bei der Beregnung in der Zeit von 10:00 bis 19:00 Uhr ein Großteil des Wassers verdunstet. Daraus resultiert eine ineffiziente Wasserverwendung und folglich wird das Grundwasser übermäßig belastet.
Der Landkreis Börde kommt somit durch die Beschränkung von Oberflächen- und Grundwasserentnahmen seiner Aufgabe der Gewässeraufsicht entsprechend § 100 des Wasserhaushaltsgesetzes nach, Beeinträchtigungen des Wasserhaushalts zu vermeiden. Im Rahmen der Aufsichtspflicht führt die untere Wasserbehörde Kontrollen an den Gewässern durch. Unter Verweis auf den Hinweis in der Allgemeinverfügung stellen Zuwiderhandlungen gegen diese Allgemeinverfügung eine Ordnungswidrigkeit dar, die im Einzelfall mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Der Landkreis bittet ausdrücklich darum, mit der „Ressource Wasser“ nachhaltig und sparsam umzugehen.
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