Stellenausschreibung
Die Gemeinde Barleben sucht Verstärkung im Kampf gegen ungebetene Farb- und Klebekunst. Sie haben ein Auge für Ordnung und packen gern mit an? Dann kommen Sie in unser Team!
Wir suchen ab sofort einen engagierten Helfer*in auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.
Machen Sie mit Ihrem Einsatz unsere Gemeinde jeden Tag ein bisschen schöner!
WAS ERWARTET SIE
- Ein Job an der frischen Luft.
- Die zu erledigenden Aufgaben können innerhalb des Arbeitszeitrahmens des Wirtschaftshofs selbständig erledigt und eingeteilt werden.
- Vergütung auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung
- Arbeit in einem Team mit erfahrenen Kolleginnen und Kollegen, die nicht nur in der Einarbeitungszeit unterstützen
WIR ERWARTEN
- das Entfernen von Aufklebern und Graffiti sowie damit verbundene Reinigungstätigkeiten im öffentlichen Raum
- Zuverlässigkeit, Flexibilität, Verantwortungsbewusstsein, selbständiges Arbeiten
- Sorgfalt im Umgang mit den bereitgestellten Arbeitsmitteln
- Freude an praktischer Arbeit
- körperliche und geistige Eignung für die Erfüllung der Aufgaben
Haben wie Ihr Interesse geweckt? Dann richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 19.05.2025 an die Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22 in 39179 Barleben oder per E-Mail bewerbung@barleben.de.
Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten die Regelungen des § 5 Jugendschutzgesetz.
Schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Bewerber/innen (w/m/d) werden bei gleicher Eignung und Befähigung nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Sofern eine vorhandene Schwerbehinderung/Gleichstellung beim Einstellungsverfahren berücksichtigt werden soll, wird um einen entsprechenden Hinweis und Beifügung der Nachweise (Schwerbehindertenausweis bzw. Gleichstellungsbescheid) gebeten.
Mit Abgabe der Bewerbung willigt der Bewerber (m/w/d) in eine Speicherung der personenbezogenen Daten während des Bewerberverfahrens ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit möglich, führt aber zum Ausschluss aus dem Bewerberverfahren.
Hinweis: Bewerbungsunterlagen werden aus Kostengründen nur zurückgeschickt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag in angemessener Größe mit eingereicht wird. Nach Beendigung des Bewerberverfahrens können die Unterlagen auch persönlich nach telefonischer Absprache abgeholt werden. Ansonsten erfolgt drei Monate nach Abschluss des Bewerberverfahrens eine Vernichtung der Bewerbungsunterlagen unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Die Bewerbungsunterlagen und -daten werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwendet. Weiterführende Informationen zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren sind auf unserer Internetseite: www.barleben.de in der Rubrik Datenschutz zu finden.
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