Informationen zur Bürgermeisterwahl 2025

Allgemeine Infos:
Am Sonntag, dem 25. Mai 2025 findet in der Gemeinde Barleben die Wahl zum Bürgermeister statt. Die Wahllokale sind von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. 
Alle Wahlberechtigten erhalten ab der 16. Kalenderwoche eine Wahlbenachrichtigungskarte zugeschickt. Mit dieser und ihrem Personalausweis können Sie dann am 25. Mai in ihrem Wahllokal ihre Stimme abgeben.

Die Wahllokale der Gemeinde Barleben befinden sich an folgenden Orten:

  • Zentrale Kita, Breiteweg 158 (Zugang über die Abendstraße),
  • Breiteweg 147 (Komplex Mittellandhalle, im Foyer Sporthalle II; Zugang über den Parkplatz Nord),
  • Ernst-Thälmann-Straße 22 (im Verwaltungsamt der Gemeinde),
  • Ebendorf – Thieplatz 1 (Bürgerhaus) und
  • Meitzendorf – Lange Straße 23 (Dorfgemeinschaftshaus).

Die Stimmabgabe ist auch per Briefwahl möglich. Über den auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code lassen sich Wahlscheine und Briefwahlunterlagen beantragen. Dies geht aber auch klassisch mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte oder online direkt HIER.

Bei sämtlichen Fragen rund um die Wahl wenden sie sich bitte an die Gemeinde.

FAQs:

Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung für die Bürgermeisterwahl 2025?

Grundsätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, allen Wahlberechtigen eine Wahlbenachrichtigung zuzustellen. Es handelt sich dabei um die amtliche Mitteilung, dass jemand in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist. Die Benachrichtigung wird per Post an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt.
Die Frist dafür endet am 04. Mai 2025. Bis dahin sollte jeder Wahlberechtigte seine Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Was tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung bekomme?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhält. Die einfachste Erklärung ist, dass die Karte bei der Post verloren gegangen ist.
Es kann aber auch andere Gründe haben. Eventuell sind Sie nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen worden. Das ist ärgerlich, kann aber durchaus vorkommen. Falls also der Stichtag 04. Mai 2025 verstrichen ist, sollten Sie möglichst sofort bei der Gemeindewahlleitung (Telefon 039203/565-3320) nachfragen. Falls Sie nämlich nicht im Wählerverzeichnis stehen, dürfen Sie auch nicht an der Bürgermeisterwahl teilnehmen.

Welche Infos stehen in der Wahlbenachrichtigung?

Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über den Termin der Wahl und den Zeitraum für die Stimmabgabe. Außerdem finden Sie darauf die Adresse des Wahllokales, dem Sie zugeordnet sind. Es ist vermerkt, ob dieses Wahllokal barrierefrei erreichbar ist. Interessant für viele Wähler sind auch die Erklärungen dazu, wie sich ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen lässt.
Wichtig: Das Wahllokal können Sie nicht spontan wechseln.

Was tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigung verloren habe?

Die Wahlbenachrichtigung hat schon weitgehend ihren Zweck erfüllt, sobald sie bei Ihnen im Briefkasten liegt. Als Wahlberechtigter wissen Sie damit, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Alle anderen Informationen erhalten Sie im Notfall auch bei der Gemeinde. Falls die Wahlbenachrichtigung vor der Bürgermeisterwahl verloren geht, können Sie dort zum Beispiel Ihr Wahllokal erfragen.
Auch einen Wahlschein für die Briefwahl können Sie ohne den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung erhalten. Es genügt ein schriftlicher, formloser Antrag beim örtlichen Wahlamt. Der Antragsteller muss Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und seine Wohnanschrift angeben. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen?

Es ist üblich, dass die Wahlhelfer vor der Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung kontrollieren. Anschließend erhält der Wähler seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl, den er geheim ausfüllt und in die Wahlurne einwirft.
Bitte legen Sie bei den Wahlhelfern zusätzlich ihren Personalausweis oder Reisepass vor, um sich auszuweisen. Ohnehin sollten Sie neben der Wahlbenachrichtigung auch ein Ausweisdokument mitnehmen. Falls nämlich am Wahltag plötzlich Ihre Wahlbenachrichtigung verloren ist, müssen Sie keine Sorgen haben, dass Ihnen die Teilnahme an der Bürgermeisterwahl verwehrt wird.

Wohin wird die Wahlbenachrichtigung geschickt, wenn ich umziehe?

Für alle, die im Vorfeld der Bürgermeisterwahl umziehen, gelten zwei wichtige Fristen. Der einfachste Fall liegt vor, wenn der Umzug und die Ummeldung bis zum 42. Tag vor der Wahl (bis zum 13. April) vollzogen sind. Der Wähler wird dann automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen. Auch eine Wahlbenachrichtigung sollte Ihnen danach an die neue Anschrift zugestellt werden.
Falls der Umzug und die Ummeldung zwischen dem 41. und 21. Tag vor der Wahl vollzogen sind, bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis seines bisherigen Wohnortes eingetragen. Er kann sich aber auf eigenen Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eintragen lassen. Tut er das nicht, kann er sein Wahlrecht nur am alten Wohnsitz ausüben - egal, ob persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl.
Falls Umzug und Ummeldung nach dem 21. Tag vor der Wahl erfolgen, kann der Wahlberechtigte grundsätzlich nur am alten Wohnort wählen.
Bei Detailfragen zu den Fristen und dem Versand von Wahlbenachrichtigungen nach einem Umzug wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde.



Kontakt:
 

Gemeindewahlleiterin Ann Nischang
Telefon: 039203 565 3320
E-Mail: wahlen@barleben.de
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben

Wahlen Wahlurne Kommunalwahlen

zurück