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• Dienste
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• Hinweis in Sachen E-Mail
Soweit die Gemeinde Barleben im Rahmen des Dienstes ausdrücklich die Möglichkeit bietet, Anträge oder andere rechtserhebliche Erklärungen gegenüber der Gemeinde auf elektronischem Weg abzugeben, erfolgt die Übermittlung auf eigene Gefahr. Die Gemeinde kann die Abhörsicherheit und Unverfälschtheit der eingegangenen E-Mails nicht gewährleisten.
Fristgebundene Anträge und Erklärungen gegenüber der Gemeinde können nicht elektronisch abgegeben werden. Die Gemeinde Barleben bietet aus technischen und organisatorischen Gründen lediglich den Empfang und Versandt von verschlüsselte E-Mails via Gateway Verschlüsselungsverfahren im S/MIME (Secure / Multipurpose Internet Mail Extensions) Verschlüsselungsstandard an. Hierzu muss die jeweilige Gegenstelle über ein gültiges X.509 Gateway Zertifikat verfügen. Eine Ad-hoc Verschlüsselung wird derzeit nicht unterstützt. Wir weisen darauf hin, dass beim Versand einer E-Mail an die Gemeinde Barleben eine unbefugte Kenntnisnahme oder Verfälschung auf dem Übertragungsweg durch Dritte nur dann ausgeschlossen werden können, wenn eine Verschlüsselung des E-Mail Verkehrs via Gateway Verschlüsselung mittels S/MIME erfolgt ist. Der Annahme von Passwort-geschützten Archiv Dateiformaten wird ausdrücklich widersprochen. Zur Übermittlung sensibler Daten nutzen Sie bitte weiterhin die Briefpost oder das zuvor beschriebene Gateway Verschlüsselungsverfahren.

• Elektronische Kommunikation - § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Verweigerung zur Zugangseröffnung der Gemeinde Barleben für rechtsverbindliche elektronische Nachrichten 
Der elektronische Zugang zur Verwaltung der Gemeinde Barleben - insbesondere die Übermittlung elektronischer Dokumente - für eine rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Bürgern und Bürgerinnen, juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts und der Verwaltung im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), wird hiermit ausdrücklich nicht eröffnet.
Die vorstehende Einschränkung gilt sowohl für die Zugänge per Email-Adresse, für Email-Kontaktformulare als auch für jede Art von Web-Formularen und sonstigen Zugängen.
Alle anderen bekannten Mailadressen, sowie personenbezogene Mail-Adressen von Mitarbeiterinnen / Mitarbeitern der Verwaltung, stellen keinen offiziellen Maileingang dar und bewirken keinen rechtsverbindlichen Zugang.
Eine Benachrichtigung über die Nichtverwertbarkeit im Sinne des § 3 a Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), kann in der Regel nicht erfolgen, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden wäre.

• Versenden von E-Mail 

• Gewährleistung
Die Gemeinde Barleben ist durch tägliche Aktualisierung bemüht, für die Richtigkeit und Aktualität aller auf ihrer Web-Seite enthaltenen Informationen und Daten zu sorgen. Für etwaige Satzfehler sowie für Richtigkeit und Aktualität der Eintragungen übernimmt die Gemeinde jedoch keine Haftung oder Gewähr.
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Um die Lesbarkeit der Informationen zu erleichtern, wird bei Personenbezeichnungen i.d.R. die männliche Form verwandt. Es sind jedoch jeweils männliche und weibliche Personen gemeint.

Die Gemeinde behält sich vor, überlassene Inhalte zu entfernen, wenn den vorstehenden Regelungen nicht nachgekommen wird und den betreffenden Nutzer von interaktiven Diensten auszuschließen.
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