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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Eintragung Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister beantragen
[Nr.99057001060009 ]

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Allgemeine Informationen

Erst durch die Eintragung in das Handelsregister wird die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) zur juristischen Person. Da die KGaA zu den Kapitalgesellschaften zählt, wird sie in die Abteilung B des Handelsregisters eingetragen.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.

Erforderliche Unterlagen

Folgende Angaben sind notwendig:

  • inländische Geschäftsanschrift
  • Art und Umfang der Vertretungsbefugnis der persönlich haftenden Gesellschafter
  • Anmeldung
  • Gründungsurkunde mit Satzung
  • Urkunde über die Bestellung des Aufsichtsrates
  • Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates mit Angabe des Namens, Vornamens, ausgeübten Berufs und Wohnorts der Mitglieder
  • Nachweis, dass der eingezahlte Betrag endgültig zur freien Verfügung der persönlich haftenden Gesellschafter steht (Bankbestätigung)
  • Gründungsbericht
  • Prüfungsberichte der persönlich haftenden Gesellschafter und der Mitglieder des Aufsichtsrates sowie der Gründungsprüfer nebst ihren urkundlichen Unterlagen
  • im Fall der §§ 26 oder 27 AktG die Verträge, die den Festsetzungen zugrunde liegen oder zu ihrer Ausführung geschlossen worden sind sowie eine Berechnung des der Gesellschaft zur Last fallenden Gründungsaufwands
  • Genehmigungsurkunde, wenn der Gegenstand des Unternehmens oder eine andere Satzungsbestimmung der staatlichen Genehmigung bedarf

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Verfahrensablauf

Anmeldung

Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.

  • Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
  • Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.

Änderungen

Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.

Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.

Gebühren (Kosten)

Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen. Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.

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