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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Löschung aus Berufsregister für Steuerberater beantragen
[Nr.99135004064000 ]

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Wenn Sie nicht länger als Steuerberaterinnen, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften tätig sind, müssen Sie eine Verzichtserklärung abgeben, um Ihren Eintrag im Register löschen zu lassen.

Allgemeine Informationen

Das Berufsregister wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Ihren Eintrag im Berufsregister können Sie löschen lassen. Hierzu müssen Sie eine Verzichtserklärung einreichen. Anschließend werden Sie nicht weiter im Berufsregister als Steuerberater geführt. Sofern eine eingetragene Person verstorben ist, kann die Verzichtserklärung durch Dritte eingereicht werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Löschung bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer melden.

Die Löschung aus dem Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

Sie sind im Berufsregister eingetragen und Sie üben Ihre Tätigkeit nicht mehr aus.

Erforderliche Unterlagen

  • Grundsätzlich ist eine formlose Erklärung möglich. Gegebenenfalls bieten die Steuerberaterkammern auch ein optionales Formblatt an.
  • Bei verstorbenen Personen: Sterbeurkunde

Weitere Informationen

Sie können im Antrag angeben, zu welchem Datum Ihr Eintrag aus dem Register gelöscht werden soll. Eine rückwirkende Löschung im Register ist nicht möglich.

Sofern die Löschung aufgrund des Todes erfolgen soll, wird dies direkt nach Eingang der Verzichtserklärung vorgenommen.

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