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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Reihenfolge der Vornamen ändern lassen
[Nr.99083002011001 ]

Zuständige Behörde:

Ernst-Thälmann-Straße 22
D - 39179 Barleben
Adresse über Google Maps anzeigen
Telefon +49 39203 565 2125
Telefon +49 39203 565 2126
Symbol E-Mail standesamt@barleben.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren

Wenn Sie mehrere Vornamen haben, können Sie deren Reihenfolge durch eine Erklärung ändern lassen.

Allgemeine Informationen

Die Reihenfolge mehrerer Vornamen können Sie seit dem 1. November 2018  ändern lassen, ohne Gründe anzugeben. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Name deutschem Recht unterliegt. Das schließt nicht nur deutsche Staatsangehörige ein, sondern auch Asylberechtigte, ausländische Geflüchtete und Staatenlose.

Einzige Ausnahme: Bei Vornamen mit Bindestrich, wie zum Beispiel Hans-Peter, muss die von den Eltern bestimmte Reihenfolge beibehalten werden.

Hinweis: Möchten Sie Ihren Vornamen aus wichtigen oder schwerwiegenden Gründen ändern lassen, geht dies nur über eine öffentlich-rechtliche Namensänderung. Die Änderung der Schreibweise und das Hinzufügen oder Weglassen von Vornamen ist sonst in offiziellen Dokumenten weiterhin nicht gestattet.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen müssen Sie schriftlich erklären:

  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Stelle, ob Sie die Erklärung beglaubigen oder beurkunden lassen sollen und ob ein Termin vereinbart werden muss.
  • Gehen Sie anschließend mit allen erforderlichen Unterlagen zur für Sie zuständigen Stelle und veranlassen Sie die Änderung der Reihenfolge Ihrer Vornamen.

Hinweis: Sobald diese Änderung wirksam geworden ist, müssen Sie verschiedene Dokumente (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass) dementsprechend ändern lassen. Diese Änderungen müssen Sie selbst beantragen.

Zuständige Stelle

Standesamt des Geburtsortes, des Eheschließungsortes, des Ortes der Begründung einer Lebenspartnerschaft, des Wohnortes sowie sonstige Stellen, die zur öffentlichen Beglaubigung befugt sind.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind asylberechtigt, ausländischer Geflüchteter, Staatenlose oder Staatenloser, heimatloser Ausländer oder heimatlose Ausländerin oder Kontingentflüchtling.

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • bei Staatenlosen: Reiseausweis oder Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei heimatlosen Ausländern oder Asylberechtigten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz
  • bei ausländischen Geflüchteten: Eintrag der Ausländerbehörde im Pass oder Passersatz

Zu eventuell weiteren Unterlagen erkundigen Sie sich bitte vorab bei der Behörde, bei der Sie die Erklärung abgeben.

Gebühren (Kosten)

Je nach Bundesland unterschiedlich.

Hinweis: Bei erfolgreicher Änderung entstehen Folgekosten, da Sie Dokumente, wie beispielsweise den Personalausweis oder Reisepass, neu beantragen müssen.

Anträge / Formulare

Persönliches Erscheinen nötig: ja

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