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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Löschung aus der Architektenliste beantragen
[Nr.99140001064000 ]

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Architektenkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Mit der Eintragung in die Architekten- und Stadtplanerliste des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie nicht nur automatisch Mitglied der Architektenkammer Sachsen-Anhalt. Nur als Mitglied dürfen Sie auch die Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Architektin“ und „frei“ führen.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Architektenkammer kann aber auch von sich aus tätig werden und die Mitgliedschaft von Amts wegen beenden.

Wenn Sie die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste beantragen, verzichten Sie auf alle damit verbundenen Rechte.

Zuständige Stelle

Die Architektenkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus der Architekten- und Stadtplanerliste.

Voraussetzungen

  • Sie verzichten auf Ihre Rechte, die mit einer Mitgliedschaft verbunden sind
  • Oder das Mitglied ist verstorben
  • Oder die Gesellschaft wurde aufgelöst

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen. Sie müssen schriftlich oder elektronisch auf alle Rechte verzichten.

Gebühren (Kosten)

Für die Löschung aus einer der Listen der Architektenkammer fällt eine Gebühr zwischen 30 Euro und 160 Euro an. Sie ist vom Grund abhängig.

Siehe auch

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