Bürgerservice
BürgerInformationsSystem
Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.
Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) einsehen
[Nr.99102036109000 ]
Zuständige Behörde:
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt/Standesamt
Ernst-Thälmann-Straße 22
D - 39179 Barleben
Adresse über Google Maps anzeigen
Sachbearbeiterin Meldewesen/Standesamt
Ernst-Thälmann-Straße 22
D - 39179 Barleben
Adresse über Google Maps anzeigen
039203 565-52126
einwohnermeldeamt@barleben.de
standesamt@barleben.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Die für den Lohnsteuerabzug verwendeten elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in der Lohnabrechnung ausgewiesen und können auf verschiedenen Wegen eingesehen werden.
Allgemeine Informationen
Ihre aktuellen elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) sind in jeder Lohnabrechnung ausgewiesen. Sie haben darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit, die Daten auf elektronischem Wege über das Online-Finanzamt „ELSTER“ einzusehen oder eine schriftliche Mitteilung durch Ihre zuständige Stelle zu beantragen.
Link zu „ELSTER“: https://www.elster.de/eportal/start
Zuständige Stelle
Für Änderungen der Lohnsteuerabzugsmerkmale sind die Fianzämter zuständig.
Für Änderungen der Meldedaten an sich (z.B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder austritt) sind aber weiterhin die Gemeinden zuständig.
Erforderliche Unterlagen
Für den elektronischen Abruf der Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale im Online-Finanzamt „ELSTER“ ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Hierfür benötigen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer und eine E-Mail-Adresse.
Anträge / Formulare
- Formulare: „Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen ELStAM -“, Abschnitt „C“
- OnlineVerfahren möglich: ja, über Online-Finanzamt „ELSTER“
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Siehe auch
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
- Änderung der Personendaten für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale einreichen
- Änderung der Steuerklasse bei Kirchenaustritt für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Kircheneintritt für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Trennung für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei Wiederaufnahme der Partnerschaft oder Ehe für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse bei mehreren Arbeitgebern für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse des Lebenspartners für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der Steuerklasse von Alleinerziehenden für die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale beantragen
- Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale bei Heirat beantragen
- Änderung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale nach Tod des Ehegatten beantragen