Bürgerservice
BürgerInformationsSystem
Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.
Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher beantragen
[Nr.99018067001000 ]
Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!
Sie legen viel Wert auf Hygiene und Sauberkeit? Informieren Sie sich hier über die Anerkennung als Gesundheitsaufseher/ Gesundheitsaufseherin.
Allgemeine Informationen
Als Gesundheitsaufseher und Gesundheitsaufseherin obliegt Ihnen die Überwachung der Hygienestandards in verschiedenen Einrichtungen wie Kliniken oder Lebensmittelgeschäften. Es handelt sich um einen anerkannten Ausbildungsberuf. Derzeit ist eine Ausbildung in Sachsen-Anhalt nicht möglich.
Wenn Sie jedoch bereits eine Ausbildung in einem Gesundheitsberuf abgeschlossen und Berufserfahrung gesammelt haben, können Sie eine Weiterbildung zur oder zum Hygienebeauftragten in der Pflege absolvieren. Hierfür erhalten Sie bei erfolgreicher Abschlussprüfung ein Zertifikat. Mit diesem Zertifikat sind Sie berechtigt, als Hygienefachkraft zu arbeiten.
Zuständige Stelle
Weiterbildungen in diesem Bereich werden von verschiedenen Dienstleistern angeboten.
Voraussetzungen
Sie können an einer Weiterbildung zur Hygienebeauftragten / zum Hygienebeauftragten teilnehmen, wenn
- Sie zuvor eine staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz erworben
- und mehrjährige Berufserfahrung haben.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Nachweis über die staatliche Anerkennung nach dem Krankenpflegegesetz oder Hebammengesetz
- Nachweis über eine mehrjährige Berufserfahrung
Siehe auch
- Erlaubnis als Gesundheitsaufseher für Abschlüsse aus dem Ausland beantragen
- Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Gesundheitsaufseherin / -aufseher