Sprungziele
Inhalt

Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Eintragung im Berufsregister für Steuerberater und Steuerberaterinnen beantragen
[Nr.99135004060000, 99135004060001 ]

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Wenn Sie unbeschränkt steuerberatend tätig sein wollen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört auch die Eintragung im Berufsregister für Steuerberaterinnen und Steuerberater.

Allgemeine Informationen

Eine Eintragung in das Berufsregister der Steuerberater müssen Sie beantragen.

Folgende Angaben werden eingetragen:

  • Name und Vorname
  • Geburtstag und Geburtsort
  • Tag der Bestellung und die Behörde oder die Steuerberaterkammer, die die Bestellung vorgenommen hat
  • Befugnis zur Führung der Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle" und  der Bezeichnungen "Fachberater/in für internationales Steuerrecht" oder " Fachberater/in für Zölle und Verbrauchsteuern"
  • Anschrift der beruflichen Niederlassung und die geschäftliche E-Mail-Adresse
  • berufliche Zusammenschlüsse
  • sämtliche weitere Beratungsstellen und die Personen, die die Beratungsstellen leiten
  • Bestehen eines Berufsverbotes
  • Bezeichnung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs
  • bei Vertretung: die Vertreterbestellung und Name und Vorname der Vertreterin oder des Vertreters
  • bei Zustellbevollmächtigung: Name und Anschrift der oder des Zustellungsbevollmächtigen

Wenn sich für Sie Änderungen ergeben, dann müssen Sie diese der Steuerberaterkammer melden. Nach der Meldung werden diese in das Berufsregister eingetragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Antrag bei der für Sie zuständigen Steuerberaterkammer einreichen.

Ihre Aufnahme in das Register wird Ihnen schriftlich bestätigt.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer.

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberaterin, Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Steuerbevollmächtigter und möchten einen Eintrag im Berufsregister beantragen.

Erforderliche Unterlagen

In der Regel ist ein formloser Antrag ausreichend. Je nach Steuerberaterkammer müssen Sie gegebenenfalls für die Eintragung einen ausgefüllten Mitgliedererfassungsbogen einreichen. Bitte fragen Sie bei Ihrer zuständigen Steuerberaterkammer nach.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Für die meisten Steuerberaterkammern gibt es einen vorgegebenen Mitgliedererfassungsbogen
  • Online-Dienst: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

nach oben zurück