Bürgerservice
BürgerInformationsSystem
Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.
Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.
Gaststättengewerbe Untersagung
Zuständige Behörde:
+49 39203 565 2627
ordnungsamt@barleben.de
Kontaktformular
Ins Adressbuch exportieren
Allgemeine Informationen
Der Betrieb eines Gaststättengewerbes kann aus gegebenem Anlass von der zuständigen Behörde untersagt werden. Gründe für die Untersagungen können sein:
- dass der Betreiber unzuverlässig ist, also keine Gewähr dafür bietet, seinen gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen,
- oder die Anzeige zum Betrieb der Gaststätte nicht, nicht rechtzeitig, nicht wahrheitsgemäß oder nicht vollständig erstattet.
Rechtsbehelf
Gegen eine Untersagung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der zuständigen Behörde Widerspruch eingelegt werden.
Gebühren (Kosten)
Die Untersagung eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Siehe auch
- Dauerhaften Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Gaststättengewerbe
- Gaststättengewerbe Erlass von Anordnungen (nachträglich)
- Gaststättengewerbe Erlaubnis Außengastronomie (Sondernutzung)
- Gaststättengewerbe Genehmigung Ausnahme von Sperrzeit
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- vorläufige Erlaubnis für ein Gaststättengewerbe beantragen