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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Zeugnisbewertung von ausländischen Hochschulqualifikationen zur Anerkennung im Hochschulbereich beantragen
[Nr.99061014204001 ]

Bitte wählen Sie im Suchformular Ihren Wohnort aus, damit die für Sie zuständige Behörde angezeigt werden kann!

Sie haben einen ausländischen Hochschulabschluss und möchten an einer deutschen Hochschule weiterstudieren? Informieren Sie sich hier über die Zeugnisbewertung.

Allgemeine Informationen

Eine Zeugnisbewertung ist ein offizielles Dokument der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB).

Die Zeugnisbewertung wird in Form einer Bescheinigung ausgestellt. Sie erhalten diese Bescheinigung in einer Kurzfassung und einer Langfassung. Darin wird die Ebene des deutschen Bildungsabschlusses genannt, mit dem Ihr ausländischer Abschluss vergleichbar ist.

Sie informiert Sie auch gleichzeitig darüber, welche Möglichkeiten Sie zur Fortsetzung Ihres Studiums haben.

Die ZAB stellt nur für abgeschlossene Hochschulausbildungen eine Bescheinigung aus.

Die Zeugnisbewertung ist nur eine vergleichende Einstufung. Sie ersetzt nicht die Anerkennung. 

Mit der Bescheinigung der ZAB können Sie gegenüber der Hochschule nachweisen, dass Sie über einen Hochschulabschluss verfügen. Letztendlich entscheidet aber die Hochschule, ob Sie zum Studium zugelassen werden.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der ZAB. Diese sendet Ihnen dann per E-Mail einen Gebührenbescheid zu.

Sobald Sie die Gebühr bezahlt haben, wird Ihr Antrag bearbeitet.

Sie erhalten von der ZAB eine Bescheinigung. Diese Bescheinigung enthält eine Kurzfassung und eine Langfassung. Die Kurzfassung können Sie Bewerbungsunterlagen beifügen. Die Langfassung können Sie dann verwenden, wenn Sie umfangreiche Informationen benötigen.

Zuständige Stelle

Wenden Sie sich an die ZAB.

Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
im Sekretariat der Kultusministerkonferenz
Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn
(Postfach 2240, 53012 Bonn)

Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Hochschulausbildung

Erforderliche Unterlagen

  • Die Abschlussurkunde der zu bewertenden Hochschulqualifikation in Originalsprache
  • Die Fächer- und Notenübersicht über das gesamte Studium
  • Das Diploma Supplement in der standardisierten europäischen Form (sofern ausgestellt)
  • Eine deutsche Übersetzung Ihrer Dokumente

Gebühren (Kosten)

EUR 200,00 für Ihren 1. Antrag

EUR 100,00 für jeden weiteren Antrag

Anträge / Formulare

Das Antragsformular und Hinweise zur Antragstellung finden Sie auf der Internetseite der Kultusministerkonferenz (KMK).

Weitere Informationen

Die Zeugnisbewertung eignet sich vor allem für nicht reglementierte Berufe. Für reglementierte Berufe benötigen Sie eine Anerkennung.

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