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Bürgerservice

BürgerInformationsSystem

Die Gemeinde Barleben bietet zusammen mit dem Landesportal des Landes Sachsen-Anhalt Ihren Bürgerinnen und Bürgern Hilfe bei der Orientierung zu den verschiedensten Verwaltungsangelegenheiten und Lebenssituationen. Das Bürgerinformationssystem gibt Auskunft zu den unterschiedlichsten Anliegen und über die zuständigen Behörden und Ansprechpartner. Über die Eingabe/n in den Suchfeldern Suchbegriff, Kategorie und Aufgabe oder über das Stichwortverzeichnis von A – Z können die Informationen und Zuständigkeiten zu den einzelnen Lebenslagen abgerufen werden.

Die Gemeinde Barleben ist eine kreisangehörige Gemeinde und nimmt daher nicht alle Aufgaben des öffentlichen Lebens wahr. Ist kein Ansprechpartner in der Zuständigkeit der Gemeinde Barleben angegeben, informieren Sie sich bitte auf den Seiten des Landkreis Börde oder im Landesportal Sachsen-Anhalt.


Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Zuständige Behörde:

Allgemeine Informationen

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühren (Kosten)

Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.

  • Gebühr: 10,00 - 13,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
  • Gebühr: 5,00 - 7,00 Euro
    Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung

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