Informationen zur Bundestagswahl

Wichtige Information zur Briefwahl:

Ab dem 13. Januar erhalten nach und nach alle Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung zur Bundestagswahl. Der vom Gesetzgeber vorgesehene Zeitraum dafür beträgt drei Wochen. Bis zum 02. Februar sollten alle wahlberechtigten Barleber ihre Benachrichtigung erhalten haben. Wer danach noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, meldet sich bitte im Wahlamt der Gemeinde.

Diese Wahlbenachrichtigungskarte enthält alle wichtigen Informationen zur Bundestagswahl, zu den Öffnungszeiten, in welches Wahllokal man gehen muss, usw.
Wer persönlich ins Wahllokal gehen möchte, muss nichts weiter tun, als die Karte gut aufzuheben und diese am 23. Februar zusammen mit dem Personalausweis ins Wahllokal zu nehmen.

Wer lieber per Briefwahl wählen möchte, hat drei Möglichkeiten.
Erstens - die Rückseite der Karte ausfüllen und einen Wahlscheinantrag stellen. Das ist die offizielle Bezeichnung für den Antrag auf die Zusendung von Briefwahlunterlagen. Dann die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte bei der Gemeinde abgeben und die Zusendung der Briefwahlunterlagen abwarten. Bei der Gemeinde abgeben bedeutet, dass die ausgefüllte Wahlbenachrichtigungskarte in den Briefkasten der Gemeinde am Tor in der Ernst-Thälmann-Straße 22 in Barleben eingeworfen wird oder sie in einen frankierten Briefumschlag gesteckt wird, auf dem die Anschrift der Gemeinde Barleben steht.
Zweitens - man nutzt für den Wahlscheinantrag den auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Code
Drittens - man nutzt das unter www.barleben.de eingerichtete Portal zur Beantragung von Wahl- bzw. Abstimmungsscheinen

Häufig gestellte Fragen:

Wann bekomme ich die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl 2025?
Grundsätzlich sind die Gemeinden verpflichtet, allen Wahlberechtigen eine Wahlbenachrichtigung zuzustellen. Es handelt sich dabei um die amtliche Mitteilung, dass jemand in das Wählerverzeichnis seines Wohnortes eingetragen ist. Die Benachrichtigung wird per Post an den Hauptwohnsitz des Wahlberechtigten verschickt. Die Frist dafür endet am 21. Tag vor der Wahl. Zur Bundestagswahl 2025 ist dieser Stichtag der 2. Februar, denn die vorgezogenen Neuwahlen sollen am 23. Februar stattfinden.

Was tun, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl bekomme?
In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass ein Wahlberechtigter keine Wahlbenachrichtigung erhält. Die einfachste Erklärung ist, dass der Brief bei der Post verloren gegangen ist.
Falls Sie kein amtliches Schreiben erhalten haben, kann das aber auch ernstere Gründe haben. Eventuell sind Sie nicht automatisch im Wählerverzeichnis eingetragen worden. Das ist ärgerlich, kann aber durchaus vorkommen. Falls also der Stichtag verstrichen ist, sollten Sie möglichst sofort bei ihrer Gemeinde nachfragen. Falls Sie nämlich nicht im Wählerverzeichnis stehen, dürfen Sie auch nicht an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen. Dieser Fehler muss schnell korrigiert werden.

Welche Infos stehen in der Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl?
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie über den Termin der Wahl und den Zeitraum für die Stimmabgabe. Außerdem finden Sie darauf die Adresse des Wahlraumes, dem Sie zugeordnet sind. Es ist vermerkt, ob dieser Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. Interessant für viele Wähler sind auch die Erklärungen dazu, wie sich ein Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen lässt.
Wichtig: Den Wahlraum können Sie nicht spontan wechseln. Auch dafür benötigen Sie im Vorfeld der Bundestagswahl den Antrag auf einen Wahlschein.

Was tun, wenn ich die Wahlbenachrichtigung verloren habe?
Die Wahlbenachrichtigung hat schon weitgehend ihren Zweck erfüllt, sobald sie bei Ihnen im Briefkasten liegt. Als Wahlberechtigter wissen Sie damit, dass Sie im Wählerverzeichnis stehen. Alle anderen Informationen erhalten Sie im Notfall auch bei der Gemeinde. Falls die Wahlbenachrichtigung vor der Bundestagswahl 2025 verloren geht, können Sie dort zum Beispiel Ihren Wahlraum erfragen.
Auch einen Wahlschein für die Briefwahl können Sie ohne den Vordruck auf der Wahlbenachrichtigung erhalten. Es genügt ein schriftlicher, formloser Antrag beim örtlichen Wahlamt.

Kann ich ohne Wahlbenachrichtigung wählen gehen?
Es ist üblich, dass die Wahlhelfer vor der Stimmabgabe die Wahlbenachrichtigung kontrollieren. Anschließend erhält der Wähler seinen Stimmzettel für die Bundestagswahl, den er geheim ausfüllt und in die Wahlurne einwirft.
Bitte legen Sie bei den Wahlhelfern zusätzlich ihren Personalausweis oder Reisepass vor, um sich auszuweisen. Ohnehin sollten Sie neben der Wahlbenachrichtigung auch ein Ausweisdokument mitnehmen. Falls nämlich am Wahltag plötzlich Ihre Wahlbenachrichtigung verloren ist, müssen Sie keine Sorgen haben, dass Ihnen die Teilnahme an der Bundestagswahl verwehrt wird.

Wohin kommt die Wahlbenachrichtigung für die Bundestagswahl nach einem Umzug?
Für alle, die im Vorfeld der Bundestagswahl 2025 umziehen, gelten zwei wichtige Fristen. Der einfachste Fall liegt vor, wenn der Umzug und die Ummeldung bis zum 42. Tag vor der Wahl vollzogen sind. Der Wähler wird dann automatisch in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eingetragen. Auch eine Wahlbenachrichtigung sollte Ihnen danach an die neue Anschrift zugestellt werden.
Falls der Umzug und die Ummeldung zwischen dem 41. und 21. Tag vor der Wahl vollzogen sind, bleibt der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis seines bisherigen Wohnortes eingetragen. Er kann sich aber auf eigenen Antrag in das Wählerverzeichnis des neuen Wohnortes eintragen lassen. Tut er das nicht, kann er sein Wahlrecht nur am alten Wohnsitz ausüben - egal, ob persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl. Falls Umzug und Ummeldung nach dem 21. Tag vor der Wahl erfolgen, kann der Wahlberechtigte grundsätzlich nur am alten Wohnort wählen.
Bei Detailfragen zu den Fristen und dem Versand von Wahlbenachrichtigungen nach einem Umzug wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Gemeinde.

Kontakt: 

Gemeindewahlleiterin Ann Nischang
Telefon: 039203 565 3320
E-Mail: wahlen@barleben.de
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben

Wahlen Wahlurne Kommunalwahlen

zurück