Grundstücksverkauf
Die Gemeinde Barleben bietet eines ihrer kommunalen Grundstücke zum Verkauf an. Es handelt sich um ein bebautes Grundstück in der Krugstraße 13 in der Ortschaft Ebendorf. Das Grundstück ist mit einem ehemaligen Herrenhaus bebaut, welches als Kindertagesstätte genutzt wurde. Der nördliche Grundstücksbereich wird derzeit als Parkplatz genutzt. An der südlichen Grundstücksgrenze befindet sich ein eingeschossiger, nicht unterkellerter Schuppen in Massivbauweise sowie eine geringfügige Gartenanlage.
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Gebäudebeschreibung:
Das zweigeschossige Gebäude ist vollständig unterkellert. Die Grundrisse von Souterrain, Erd- und Obergeschoss sind auf die Nutzung als Kindertagesstätte ausgerichtet. Die Gesamtfläche des Objektes beträgt 1003,04 m². Das Objekt ist insgesamt nicht barrierefrei. Die Ausstattung des Gebäudes mit Bezug auf die Innenausstattung ist insgesamt als einfach bis durchschnittlich zu bezeichnen. Die Flächen wurden in den 1990er Jahren und den 2000er Jahren umfassend modernisiert und für die Nutzung als Kindertagesstätte konzipiert. Im Souterrain sind anhaltende Feuchtigkeitsschäden vorhanden. Für eine Nutzbarmachung der Flächen sind umfangreiche Investitionen erforderlich. Die Flächen in Erd- und Obergeschoss befinden sich in einem weitgehend guten baulichen Zustand. Es ist zu beachten, dass die Fenster der südlichen Gebäudewand Teil einer Brandwand sind und nicht geöffnet werden können. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut. Das Gebäude ist über ein zentral gelegenes Treppenhaus erschlossen.
Kaufangebot:
Schriftliche Gebote sind in einem verschlossenen, als Gebot gekennzeichneten Umschlag an die
Gemeinde Barleben
Liegenschaften
Ernst-Thälmann-Straße 22
39179 Barleben
bis zum 31.10.2024 zu richten. Dem Angebot ist ein Konzept mit einer detaillierten Darstellung zur beabsichtigten Nutzung des Objektes beizufügen.
Sollte ein eingereichtes Angebot nicht den vorgenannten Vorgaben entsprechen, kann dieses aus dem weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die Gemeinde Barleben ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen. Ein Verkauf ist grundsätzlich erst nach erfolgter Beschlussfassung der politischen Gremien der Kommune möglich.