Schöffe werden: Bewerbungen zum Amt eines Schöffen oder Jugendschöffen                                                  

Unsere Gerichte in Deutschland suchen alle fünf Jahre engagierte Menschen, die sich als Schöffe an der Rechtsprechung beteiligen und somit die Demokratie in unserem Land stärken. Schöffen sind ehrenamtliche Richter mit gleichem Stimmrecht wie die an der Hauptverhandlung teilnehmenden Berufsrichter.

In diesem Jahr findet die Wahl für die Amtsperiode 2024 – 2028 statt. Interessierte Bürger der Gemeinde Barleben können ihre Bewerbungen für das Schöffenamt (Bewerbungsformular) an das Wahlamt der Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben (wahlen@barleben.de) senden. Bewerbungen für das Amt eines Jugendschöffen (Bewerbungsformular) sind an das Jugendamt des Landkreis Börde, Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben zu richten.

Grundsätzlich kann zum Schöffen jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der in einer Gemeinde im Amtsgerichtsbezirk wohnt.
Ausgeschlossen ist, wer infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder gegen den ein Ermittlungsverfahren läuft, das den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann, wer wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt ist sowie wer die freiheitliche demokratische, rechts- und sozialstaatliche Ordnung ablehnt oder bekämpft.

Für ihre Tätigkeit erhalten Schöffen von dem Gericht eine Entschädigung für die Zeitversäumnis (6 Euro pro Stunde), Aufwand und Nachteile bei der Haushaltsführung bzw. Entschädigung für etwaigen Verdienstausfall (abhängig vom regelmäßigen Bruttoverdienst), Ersatz der Fahrtkosten (bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs 0,30 € pro Kilometer bzw. tatsächlich entstandene Auslagen bei Benutzung öffentlicher Beförderungsmittel) sowie die Erstattung sonstiger notwendiger Aufwendungen.

Die Wahl der Schöffen erfolgt auf der Grundlage einer Liste von Kandidaten, welche der Gemeinderat dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht vorschlägt. Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt auf der Grundlage der Kandidatenliste, die der Jugendhilfeausschuss beschließt.

Hier können Sie sich das Antragsformular für die Bewerbung als Schöffe heruntergeladen.
Hier können Sie sich das Antragsformular für die Bewerbung als Jugendschöffe herunterladen.

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