Stellen als Schülerlotsen in Barleben zu besetzen                                                

Für die Schulwegsicherung in der Ortschaft Barleben sucht die Gemeinde weiterhin freiwillige Verkehrshelfer. Perspektivisch soll die Anzahl der Verkehrshelfer von zwei auf vier angehoben werden und damit an einem zweiten Standort möglich sein.

Die Aufgabe der Verkehrshelfer ist verantwortungsvoll und gerade für die Kleinsten unter uns enorm wichtig. Durch die Verkehrshelfer werden die Schulwege sicherer.
Die Schülerlotsen werden durch die Verkehrswacht Sachsen-Anhalt ausgestattet und eingewiesen. Die Schülerlotsen erhalten eine tarifliche Vergütung nach Entgeltgruppe 1 Stufe 2 TVöD (VKA).

• Das Mindestalter ist 13 Jahre, dann aber nur mit Einverständniserklärung der Eltern und der Schule, eine Altersobergrenze gibt es nicht.
• Der Verkehrshelfer hat keine polizeilichen Befugnisse.
• Der Verkehrshelfer darf nicht in den fließenden Verkehr regelnd eingreifen.
• Der Verkehrshelfer muss Lücken im Verkehrsfluss abwarten (50 Meter vor einer Lotseneinsatzstelle steht immer das StVO-Verkehrszeichen 356 "Verkehrshelfer").
• Der Verkehrshelfer muss Geschwindigkeit abschätzen können.
• Der Verkehrshelfer muss Wetterbedingungen richtig erkennen und bewerten können.
• Der Verkehrshelfer muss sich angemessen, korrekt und richtig gegenüber motorisierten und anderen Verkehrsteilnehmern verhalten.
• Der Verkehrshelfer muss umsichtig und konzentriert seinen freiwilligen Dienst versehen (vor Unfällen schützen).

Wer die Tätigkeit als Verkehrshelfer (morgens zwischen 07:00 und 08:00 Uhr) übernehmen möchte, der schickt bitte ein formloses Anschreiben mit Lebenslauf per E-Mail an ordnungsamt@barleben.de oder per Post an Gemeinde Barleben, Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben.
Bei Fragen können Sie sich unter der Telefonnummer 039203 – 565 2628 melden.

Grafik Verkehrshelfer Schulkinder

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