Bibliothek öffnet mit Einschränkungen 06.05.2020

Bibliothek öffnet mit Einschränkungen        

Mit der 5. Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt vom 02. Mai 2020 dürfen seit Montag, 04. Mai 2020, auch Bibliotheken im Land wieder die Türen öffnen. Unter Einhaltung der strengen Auflagen zur Reduzierung von Kontakten und zur Hygiene wird die Gemeinde Barleben die Bibliothek in der Ernst-Thälmann-Straße 3 in Barleben ab Montag, 11. Mai 2020, wieder öffnen. Besucher müssen sich jedoch auf Einschränkungen im Ablauf einstellen. So dürfen sich maximal fünf Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Besucher müssen sich also möglicherweise auf Wartezeiten einstellen. Darüber hinaus ist in der Bibliothek das Tragen eines Mund-Nase-Schutzes erforderlich.

Die Bibliothek ermöglicht zunächst nur die Rückgabe und die Ausleihe von Medien. Das Verweilen ist aus Rücksicht auf wartende Besucher nicht gestattet. Bibliotheksleiterin Manja Selle empfiehlt, über die Onlinesuche Web-OPAC auf der Internetseite der Gemeinde Barleben eine Vorauswahl der Ausleihen zu treffen und diese telefonisch (039203 5652410) oder per E-Mail (bibliothek@barleben.de) anzumelden. Über den Web-OPAC lassen sich alle im Bestand der Bibliothek registrierten Medien bei entsprechender Suchanfrage anzeigen.

Bis auf Weiteres gelten für die Bibliothek folgende, eingeschränkte Öffnungszeiten: Montag von 10:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Dienstag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Mittwoch bis Freitag ist die Bibliothek nicht geöffnet.

Bildtext: Am 11. Mai öffnet die Bibliothek Barleben wieder. Besucher müssen sich jedoch auf Einschränkungen einstellen.

 

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