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Löschung aus der Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer beantragen


Sie wollen die Mitgliedschaft bei der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt beenden? Informieren Sie sich hier über die Voraussetzungen.

Allgemeine Informationen

Mit der Eintragung in eine Liste der Ingenieurkammer des Landes Sachsen-Anhalt werden Sie automatisch Mitglied der Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt.

Für Beratende Ingenieure und Ingenieurinnen, sowie bauvorlageberechtigte Ingenieure und Nachweisberechtigte für Standsicherheit besteht eine Pflichtmitgliedschaft. Alle anderen Ingenieurberufe können freiwillig Mitglieder werden.

Sie können die Mitgliedschaft jederzeit freiwillig beenden. Die Ingenieurkammer kann auch von sich aus tätig werden und die Löschung von Amts wegen durchführen.

Zuständige Stelle

Die Ingenieurkammer Sachsen-Anhalt entscheidet über die Löschung aus einer der Listen.

Voraussetzungen

  • Sie wohnen oder arbeiten nicht mehr in Sachsen-Anhalt
  • Oder die Eintragungsvoraussetzungen entfallen
  • Oder Sie haben die Gebühren nicht an die Ingenieurkammer gezahlt
  • Oder Sie sind für die Ingenieurkammer nicht mehr auffindbar
  • Oder das Mitglied ist verstorben

Sie können auch ohne Angaben von Gründen Ihre Mitgliedschaft beenden.

Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie die Mitgliedschaft freiwillig beenden wollen, müssen Sie einen Antrag einreichen.

Anträge / Formulare

Siehe auch

  • Liste der Mitglieder der Ingenieurkammer
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