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Fahreignungsregister, Auskunft beantragen


Allgemeine Informationen

Im Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") werden rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstöße und Fahrerlaubnismaßnahmen gespeichert.

  • Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld ab EUR 60,00 oder mit Fahrverbot
  • Straftaten mit Bezug zum Straßenverkehr
  • Fahrverbote
  • Fahrerlaubnisentziehungen
  • Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem.

Das Fahreignungsregister enthält rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:

  • Fahrerlaubnisbehörden, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
  • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab EUR 60,00 Euro oder einem Fahrverbot ahnden
  • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr ggf. mit Fahrverbot oder Fahrerlaubnisentziehung ahnden.

Verwarnungsgelder bis EUR 55 werden nicht gespeichert.

Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere mit 1-3 Punkten bewertet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht. Der Punktestand dient als Grundlage für Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Ermahnung, Verwarnung, Fahrerlaubnisentziehung).

Neben Ihnen kann auch die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde Auskünfte aus dem Fahreignungsregister einholen.

Voraussetzungen

kein

Erforderliche Unterlagen

  • Online: neuer Personalausweis oder Aufenthaltstitel (jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion), ein Kartenlesegerät und eine AusweisApp
  • Antrag per Post: Kopie Ihres Personalausweises (Vorder- und Rückseite) oder Reisepasses (alternativ: amtlich beglaubigte Unterschrift)
  • vor Ort: Ihren Personalausweis oder Reisepass

Gebühren (Kosten)

keine

Fristen

keine

Anträge / Formulare

Weitere Informationen

Wenn Sie den Online-Dienst benutzen wollen, benötigen Sie eine Ausstattung:

  • Ein Kartenlesegerät
  • Die AusweisApp2-Software
  • Die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises oder Aufenthaltstitels
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